50 Hektar Fläche täglich: Deutschland weit über eigenem Ziel
Investigativ

50 Hektar Fläche täglich: Deutschland weit über eigenem Ziel

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wuchs 2021 bis 2024 im Schnitt um 50 Hektar täglich – etwa so groß wie der Vatikanstaat. Die Bundesregierung will den Zuwachs bis 2030 auf unter 30 Hektar senken; über eine Reform des Baugesetzbuchs, die Verfahren beschleunigen soll, wird derzeit in den Ausschüssen des Bundestags beraten.

Quellen (14)
  1. Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 50 Hektar - Statistisches Bundesamtdestatis.de
  2. Siedlungs- und Verkehrsfläche | Umweltbundesamtumweltbundesamt.de
  3. Drucksache 20/7467dserver.bundestag.de
  4. Flächennutzung 14,6 % der Bodenfläche Deutschlands werden für Siedlungs- und Verkehrszwecke verwendet - Statistisches Bundesamtdestatis.de
  5. Bodenversiegelung | Umweltbundesamtumweltbundesamt.de
  6. BMEL-Statistik: Pachtpreise und Kaufwerte landwirtschaftlicher Flächenbmel-statistik.de
  7. Studie "Erfolgsfaktoren zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Deutschland" - Evaluation der Ratsempfehlungen "Mehr Wert für die Fläche: Das Ziel 30ha", texte Nr. 19, Januar 2007nachhaltigkeitsrat.de
  8. BMWSB Gesetzgebungsverfahren - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts - BMWSBbmwsb.bund.de
  9. newTitlebmwsb.bund.de
  10. Unterschiedliche Bewertungen der Baugesetzbuch-Novelle - Deutscher Bundestagbundestag.de
  11. Zukunft der Innenstadt Zukunft der Innenstadt Positionspapier des Deutschen Städtetagesstaedtetag.de
  12. 950 Millionen Euro Schäden durch Naturgefahren im ersten Halbjahr 2026gdv.de
  13. Net land take in cities and commuting zones in Europe | Indicators | European Environment Agency (EEA)eea.europa.eu
  14. Daten und Fakten über eine lebenswichtige Ressource 2024 Der BODENATLAS 2024 ist ein Kooperationsprojekt von Heinrich-Böll-Stiftung, Bund für Umwelt und Naturscbund.net
30. September 2026, 15:04 Uhr1772 Wörter · 9 Min. Lesezeit

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland ist in den Jahren 2021 bis 2024 im Durchschnitt um 50 Hektar pro Tag gewachsen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Das entspricht in etwa der Fläche des Vatikanstaats, des kleinsten Staats der Welt mit 44 Hektar. Die Bundesregierung will diesen täglichen Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar begrenzen.

Gegenüber dem vorherigen Vierjahreszeitraum 2020 bis 2023, in dem der tägliche Zuwachs bei 51 Hektar lag, ist der Wert leicht gesunken. Noch niedriger war er im Zeitraum 2019 bis 2022 mit 49 Hektar pro Tag. Der Indikator wird als gleitender Vierjahresdurchschnitt aus dem aktuellen und den drei vorangegangenen Berichtsjahren berechnet, Abbauland fließt dabei nicht ein.

In den Jahren 1997 bis 2000 lag der tägliche Zuwachs im Schnitt noch bei 129 Hektar, umgerechnet etwa 180 Fußballfelder täglich. 2009 fiel der Wert erstmals unter 80 Hektar. 2015 lag der durchschnittliche tägliche Flächenverbrauch bei 61 Hektar. Im Mittel der Jahre 2018 bis 2021 wuchs die Fläche laut einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, die sich auf Angaben des Statistischen Bundesamts beruft, noch einmal auf 55 Hektar pro Tag, überwiegend auf Kosten von Agrarflächen.

Das 30-Hektar-Ziel geht auf das Jahr 2002 zurück, als die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie vorgab, den täglichen Flächenzuwachs bis 2020 auf 30 Hektar zu senken. Mit der Neuauflage der Strategie 2016 verschob sich das Zieljahr: weniger als 30 Hektar bis 2030 – ein Ziel, das 2025 bekräftigt wurde. Bis 2050 soll eine Flächenkreislaufwirtschaft erreicht werden, in der netto keine weiteren Flächen für Siedlung und Verkehr beansprucht werden. Das integrierte Umweltprogramm 2030 des Bundesumweltministeriums geht darüber hinaus und nennt für 2030 einen strengeren Zwischenwert von 20 Hektar pro Tag.

Was zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zählt

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche lässt sich nicht mit versiegelter Fläche gleichsetzen, denn sie umfasst auch unversiegelte Frei- und Grünflächen wie Haus- und Vorgärten, Campingplätze, Parks, Spielplätze und Friedhöfe. Das entspricht 5,2 Millionen Hektar bei einer Gesamtfläche Deutschlands von 35,8 Millionen Hektar. Davon entfallen 3,4 Millionen Hektar auf Siedlungsflächen einschließlich Bergbau, Tagebau, Grube und Steinbruch, und 1,8 Millionen Hektar auf Verkehrsflächen. Den höchsten Flächenanteil hält die Vegetation mit 83,1 Prozent beziehungsweise 29,7 Millionen Hektar. Davon entfallen 50,2 Prozent auf Landwirtschaftsflächen und 29,9 Prozent auf Wald; Gewässer bedecken lediglich 2,3 Prozent der Gesamtfläche.

Innerhalb des jüngsten Vierjahreszeitraums nahmen Sport-, Freizeit-, Erholungs- und Friedhofsflächen um 14 Hektar pro Tag zu. Die Verkehrsflächen dagegen blieben nahezu unverändert.

Fast die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist versiegelt

Nach Angaben des Umweltbundesamts sind aktuell etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt – also bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Zum Ende des Jahres 2024 weist die amtliche Flächenstatistik dafür 52.266 Quadratkilometer Siedlungs- und Verkehrsfläche aus. Bezogen auf die Gesamtfläche Deutschlands liegt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche bei 14,6 Prozent, der Anteil der versiegelten Fläche bei 6,57 Prozent. Weil für Nordrhein-Westfalen keine aktuelleren Daten zur Bodenversiegelung vorliegen, bezieht sich dieser Wert für Gesamtdeutschland tatsächlich noch auf das Jahr 2023.

1992 lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche noch bei 11,5 Prozent. Der Anteil versiegelter Fläche betrug zu diesem Zeitpunkt 5,3 Prozent. In den folgenden 30 Jahren bis 2023 kamen insgesamt 5.594 Quadratkilometer versiegelte Fläche hinzu. Zwischen 1993 und 1996 wuchs die versiegelte Fläche noch um 201,6 Quadratkilometer pro Jahr. Zwischen 2021 und 2024 waren es noch 61,5 Quadratkilometer pro Jahr – das Tempo der Versiegelung hat sich also deutlich verlangsamt.

Die Zunahme versiegelter Flächen führt das Umweltbundesamt vor allem auf das anhaltende Wachstum der Verkehrsflächen zurück, denn diese weisen mit 50 bis 70 Prozent einen besonders hohen Versiegelungsanteil auf. Im dicht besiedelten Berlin sind rund 70 Prozent der Verkehrsfläche versiegelt, im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 50 Prozent.

Eine regelmäßige amtliche Erfassung des Versiegelungsgrades gibt es laut Umweltbundesamt bislang nicht; die genannten Werte beruhen auf Schätzverfahren und bilden die Bodenversiegelung nur näherungsweise ab. Die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten ist zudem durch eine methodische Umstellung der Flächenerhebung zum Berichtsjahr 2016 eingeschränkt. Auch bei den Siedlungs- und Verkehrsflächenwerten haben sich zum Berichtsjahr 2023 die Modellierungskriterien verändert. Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Versiegelung existiert nicht; entsprechende Daten verbleiben bei den Abwasserbetrieben und sind nicht öffentlich zugänglich.

Von 40.305 auf 52.266 Quadratkilometer in 32 Jahren

Zwischen 1992 und 2024 hat sich die Fläche für Siedlung und Verkehr von 40.305 auf 52.266 Quadratkilometer ausgedehnt. Das ist ein Plus von 11.960 Quadratkilometern beziehungsweise 29,7 Prozent in 32 Jahren. Dabei wuchs die Siedlungsfläche um 42,9 Prozent, die Verkehrsfläche um 10,4 Prozent. Der Zuwachs ging laut Umweltbundesamt in weiten Teilen zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Flächenverbrauch und Bodenversiegelung sind laut Umweltbundesamt unterschiedliche Dinge.

Landwirtschaft: gepachtet statt gekauft

60 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland waren 2023 Pachtfläche. Rund drei Viertel aller landwirtschaftlichen Betriebe wirtschafteten mit Pachtflächen. Betriebe wachsen heute laut BMEL-Statistik primär über Zupacht, der Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke spielt eine untergeordnete Rolle. 2023 mussten für einen Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Bundesdurchschnitt 33.430 Euro gezahlt werden. Spitzenreiter war Nordrhein-Westfalen mit rund 87.200 Euro pro Hektar, gefolgt von Bayern und Niedersachsen. Der durchschnittliche Pachtpreis stieg von 329 Euro pro Hektar 2020 auf 357 Euro 2023, bei Neupachtungen fiel der Anstieg noch stärker aus. Für einen Hektar Ackerland in Nordrhein-Westfalen werden durchschnittlich 659 Euro fällig, für Dauergrünland im Saarland 80 Euro. Eine Studie im Auftrag des Rats für Nachhaltige Entwicklung wies darauf hin, dass sich Grundstückspreise beim Wechsel von Ackerland zu Bauland schnell verzehnfachen können und der Wert des später bebauten Grundstücks noch einmal um den Faktor 10 bis 20 steigen kann.

Wer über neue Bauflächen entscheidet

Am 27. Mai 2026 beschloss das Bundeskabinett den von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Änderungen am Raumordnungs- und am Bundesnaturschutzgesetz sollen sechs Monate nach der Verkündung folgen. Der Entwurf setzt Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 um und soll Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Schwerpunkte sind die vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, der Verzicht auf wiederholte Beteiligungen und Doppelprüfungen sowie eine gestraffte Umweltprüfung mit verbindlichen Verfahrensfristen. Der Wohnungsbau soll als überragendes öffentliches Interesse gelten und damit Vorrang bei Abwägungen erhalten. Kommunen erhalten mehr Flexibilität bei Baugebietsausweisungen, und der Flächennutzungsplan wird gestärkt, um bestimmte Vorhaben im Außenbereich zu privilegieren. Zugleich sieht der Entwurf vor, Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne einzuschränken und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu reduzieren.

Der Bundestag beriet den Entwurf am 25. Juni 2026 in erster Lesung und überwies ihn in die Ausschüsse, federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Am 23. September 2026 hörte der Ausschuss Sachverständige zur Novelle an.

Geteiltes Echo bei der Sachverständigenanhörung

Mehrere geladene Fachleute sahen in dem Entwurf Fortschritte: Der Rechtsanwalt Mathias Hellriegel begrüßte, dass viele Regelungen die Bauleitplanung beschleunigen und vereinfachen könnten, äußerte sich aber kritisch zu den geplanten Regelungen zum kommunalen Vorkaufsrecht. Aygül Özkan vom Zentralen Immobilien Ausschuss sprach von einem „wichtigen politischen Impuls“ und hob die Digitalisierung sowie mehr nutzbare beschleunigte Verfahren hervor, bemängelte zugleich, die Neuregelung bleibe an zentralen Stellen hinter ihrem Anspruch zurück. Axel Gedaschko vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erklärte, der Entwurf könne Verfahren beschleunigen, bezweifelte aber, dass die personelle Ausstattung der Bauämter für die verkürzten Fristen ausreicht. Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sagte, man sehe „viele gute Dinge“ in der Novelle, vermisste jedoch durchgreifende Instrumente wie eine Genehmigungsfiktion oder konsequent durchsetzbare Fristen.

Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland sprach von richtigen Ansätzen, kritisierte aber erweiterte kommunale Eingriffs-, Kontroll- und Kostenübertragungsmöglichkeiten zulasten privater Eigentümer und Bauherren. Deutlich weiter ging Stephan Gudewer von Architects for Future, der „wesentlichen Überarbeitungsbedarf“ sah: Mehr und schnellere planungsrechtliche Zulässigkeit löse die entscheidenden Planungsaufgaben nicht, nötig sei ein Rahmen mit klaren Prioritäten für Bestands- und Innenentwicklung sowie Flächen- und Klimaschutz. Der Verwaltungsrechtler Philipp Schulte erklärte, die Änderungen würden den ökologischen Anforderungen aus Klima- und Ressourcenkrise nicht gerecht; statt zusätzliche Flächenversiegelung zu vermeiden, werde der Neubau von Wohngebäuden generell zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sah punktuelle Erleichterungen, vermisste jedoch einen grundlegenden strukturellen Impuls; das Baugesetzbuch bleibe trotz der Anpassungen komplex und stark von Querverweisen durchzogen. Erleichterungen beim Vorkaufsrecht, mit denen Städte gegen sogenannte Schrottimmobilien vorgehen wollen, begrüßten Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf Nachfrage von Abgeordneten hingegen. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Kritik der Sachverständigen liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor.

Kommunen ohne eigene Flächen

Der Deutsche Städtetag hatte bereits 2021 in einem Positionspapier festgehalten, dass dauerhaft niedrige Zinsen sowie hohe Wertzuwächse und Ertragserwartungen zentral gelegene Flächen zu einer beliebten Investition auch für internationale Investoren gemacht hätten. Das habe in einigen Fällen zu negativen Entwicklungen für die Zentren geführt. Den Kommunen fehlten dabei oft sowohl die finanziellen Mittel für kurzfristige Umsteuerung als auch die Steuerungsmöglichkeiten, weil sie nicht im Besitz der entsprechenden Flächen und Immobilien seien.

Wer für die Folgen zahlt

Auch die Versicherungswirtschaft mahnt Konsequenzen an: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert rechtliche Vorgaben für risikobewusstes Planen und Bauen, einen Baustopp in Überschwemmungsgebieten, einen bundesweiten Naturgefahrenausweis, die gezielte Entsiegelung von Flächen und eine Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen. Der Verband setzt sich für ein Naturgefahren-Gesamtkonzept ein, das flächendeckenden, aber freiwilligen Versicherungsschutz mit Opt-out, verbindliche Prävention und eine öffentlich-private Partnerschaft für Extremrisiken vorsieht.

Deutschland im europäischen Vergleich

Im EU-Durchschnitt nahm die jährliche Netto-Flächenneuinanspruchnahme in Städten und ihren Pendlerzonen von 410 Quadratkilometern in den Jahren 2012 bis 2018 auf 540 Quadratkilometer in den Jahren 2018 bis 2021 zu, ein Anstieg um rund 32 Prozent, wie die Europäische Umweltagentur (EEA) mitteilt. Betroffen war vor allem Acker- und Weideland, gefolgt von Wäldern. Der jährliche Verlust von Ackerland stieg von 216 auf 268 Quadratkilometer. Der Verlust von Weideland stieg von 144 auf 182 Quadratkilometer, der von Wald von 49 auf 59 Quadratkilometer. Am stärksten wuchs die Flächenneuinanspruchnahme in Kroatien, Spanien und Lettland, wo sich die Rate jeweils mehr als verdreifachte, sowie in Estland, Ungarn und Slowenien. Rückgänge verzeichneten dagegen Luxemburg mit minus 30 Prozent sowie, in kleinerem Umfang, Frankreich, Italien, Malta und Belgien. Die Werte für Deutschland und Österreich blieben laut EEA nahezu stabil. Die EU will bis 2050 keine Netto-Flächenneuinanspruchnahme mehr haben; angesichts des Trends zwischen 2012 und 2021 ist Europa laut EEA derzeit voraussichtlich nicht auf Kurs, dieses Ziel zu erreichen.

Der Bodenatlas 2024 von Heinrich-Böll-Stiftung, BUND und TMG weist darauf hin, dass gesunde Böden das Treibhausgas Kohlendioxid noch stärker speichern als Wälder und zugleich als natürliche Wasserspeicher Folgen der Klimakrise wie Starkregen und Trockenheit abmildern können.

Anhörung am 23. September, Inkrafttreten zum Jahreswechsel geplant

Am 23. September 2026 hörte der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, der für die weiteren Beratungen die Federführung trägt, Sachverständige zur Novelle an. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Änderungen am Raumordnungs- und am Bundesnaturschutzgesetz sechs Monate nach der Verkündung.

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