
SPD-Fraktionsspitzen beschließen Erklärung zu AfD-Verbotsprüfung
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Die Fraktionsvorsitzenden der SPD aus Bund, Ländern und Europäischem Parlament haben sich nach eigenen Angaben in den vergangenen beiden Tagen zu zahlreichen Themen ausgetauscht und dazu gemeinsame Erklärungen verabschiedet. Im Mittelpunkt standen laut der Fraktion die Sicherung guter Pflege, ein Prüfverfahren zu einem Verbot der AfD sowie die Zeitenwende als Impuls für die industrielle Entwicklung.
Ott forderte eine Entscheidung schon vor dem Treffen
Er bezeichnete die Partei als eine in Teilen gesichert rechtsextreme Partei, die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstoße. Das Grundgesetz gebe die Instrumente an die Hand, in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen Parteien vorzugehen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen, sagte Ott.
Ein Antrag im Januar aus Nordrhein-Westfalen
Ott kündigte an, im Januar einen Antrag in den nordrhein-westfälischen Landtag einzubringen, mit dem Ziel, dass Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat ein Verbotsverfahren gegen die AfD anstößt. Er warb dafür, diesen Schritt gemeinsam mit CDU und Grünen als überparteiliche Allianz der Mitte zu gehen. Wer die AfD als „Nazi-Partei“ bezeichne und gemeinsam mit der SPD auf Demonstrationen gegen Rechtsextremismus stehe, müsse nach Otts Worten auch die Frage beantworten, ob daraus konkrete Konsequenzen folgen. Sein Vorschlag sei, die kommenden Monate zu nutzen und im Januar gemeinsam einen Antrag auf den Weg zu bringen; bis zum Antragsschluss blieben zum Zeitpunkt seiner Aussage noch gut 100 Tage.
Eine Stellungnahme der AfD zu diesen Vorwürfen und der Verbotsforderung liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor. Der Antrag, den Ott ankündigte, ist nach seinen eigenen Angaben noch nicht eingebracht; ob Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat tatsächlich ein Verbotsverfahren anstößt, entscheidet sich frühestens mit diesem für Januar angekündigten Schritt.
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