
Richter stoppt Pressebann im Weißen Haus vorläufig
Quellen (17)
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- Donald J. Trump: "I am proud to announce that, effective immediately, I am banning Fake News C... - Trump’s Truthtrumpstruth.org
- 26-3287 - CABLE NEWS NETWORK, INC. et al v. TRUMP et al - USCOURTS-dcd-1_26-cv-03287 | Document in Context | GovInfogovinfo.gov
- Case 1:26-cv-03287-TJK Document 40-1 Filed 09/30/26 Page 1 of 56 IN THE UNITED STATES DISTRICT COURT FOR THE DISTRICT OF COLUMBIArcfp.org
- Statement on White House position on CNN, MSNOW and POLITICO | White House Correspondents' Association (WHCA)whca.press
- MS NOW journalists denied entry to White House on day after Trump bans them in First Amendment testms.now
- White House Access Is a Privilege — Not a Right – The White Housewhitehouse.gov
- Case 1:26-cv-03287-TJK Document 16 Filed 09/22/26 Page 1 of 19 IN THE UNITED STATES DISTRICT COURT FOR THE DISTRICT OF COLUMBIAcourthousenews.com
- Handelsblatthandelsblatt.com
- ZEIT Onlinezeit.de
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- tagesschautagesschau.de
- FAZfaz.net
- n-tvn-tv.de
- SZsueddeutsche.de
- Frankfurter Rundschaufr.de
- Microsoft Word - WH Complaint vF.docxkfai-documents.s3.amazonaws.com
Am 24. September 2026 unterzeichnete Timothy J. Kelly, Richter am Bundesbezirksgericht in Washington, eine Temporary Restraining Order gegen den von Präsident Trump verhängten Ausschluss der Sender CNN, MS NOW und Politico. Trump hatte am 18. September 2026 auf der Plattform Truth Social erklärt, er verbiete CNN, MSNOW und Politico „mit sofortiger Wirkung“ den Zutritt zum Weißen Haus, weil sie „ständig“ Falschmeldungen über ihn, seine Regierung und die Vereinigten Staaten verbreiteten. Die drei Sender reichten daraufhin gemeinsam mit weiteren Klägern Klage gegen Trump und mehrere Mitglieder seiner Regierung ein.
18. September: Die Ankündigung auf Truth Social
In seinem Beitrag schrieb Trump, Politico habe von der Regierung unter Joe Biden eine „illegale und lächerliche“ Zahlung von 8 Millionen Dollar für ein Abonnement erhalten, die er als „All Time Record“ bezeichnete; einen Beleg dafür nannte er nicht. Den Sender MS NOW begründete er damit, dieser habe kürzlich seinen Namen von MSNBC geändert, „wegen mangelnder Zuschauerzahlen und Glaubwürdigkeit“. Trump kündigte zugleich an, weitere Medien würden dem Ausschluss folgen. Im Oval Office bezeichnete er die geplante Maßnahme nach Angaben der White House Correspondents’ Association selbst als „ban on the free press“, also als Verbot der freien Presse. In einer von ihrer Präsidentin Jacqui Heinrich unterzeichneten Stellungnahme erklärte die Vereinigung am selben Tag, die Verfassung schütze die Pressefreiheit vor staatlicher Einmischung, unabhängig davon, ob dem Präsidenten die Berichterstattung eines Mediums gefalle. Die Vereinigung stehe in Verteidigung ihrer Kolleginnen und Kollegen bei CNN, MSNOW und POLITICO, die gezielt herausgegriffen würden, weil sie ihre Arbeit täten. Heinrich, die auch für Fox News arbeitet, erklärte, es gehe dabei um mehr als die Rechte von Journalisten, sondern um das Recht des amerikanischen Volkes, einen vollständigen und unabhängigen Bericht über die Aktivitäten, Politik und Entscheidungen des Amtsinhabers zu erhalten.
19. September: Presseausweise eingezogen
Einen Tag nach der Ankündigung wurde Journalisten von MS NOW, CNN und Politico der Zutritt zum Weißen Haus verweigert, ihre Presseausweise zog der U.S. Secret Service an einem Sicherheitstor vor dem West Wing ein. Betroffen waren nach Angaben der Sender unter anderem die CNN-Reporterin Betsy Klein und die Politico-Reporterin Cheyenne Haslett. MS-NOW-Reporterin Akayla Gardner berichtete, sie habe die ersten beiden Tore ohne Probleme passiert, beim Scannen ihres Ausweises am Gelände selbst habe es jedoch gepiept; eine Produzentin des Senders sei mit ihrem Ausweis dagegen noch hineingekommen. Gardner sagte, am Vortag hätten ihre Kolleginnen und Kollegen noch auf dem Gelände arbeiten dürfen, dies sei die erste ihnen bekannte Aktion gewesen, bei der Zutritt tatsächlich verweigert worden sei. MS NOW erklärte, das Weiße Haus gehöre dem amerikanischen Volk und werde mit Steuergeldern finanziert; man werde alle nötigen Schritte unternehmen, um die eigenen Rechte aus dem ersten Verfassungszusatz zu verteidigen. CNN sprach von einem „rechtswidrigen Angriff“ auf sein Grundrecht, ohne Behinderung durch die Regierung zu berichten und kündigte an, sich nicht von seiner Aufgabe abbringen zu lassen, Regierung und andere öffentliche Stellen zur Rechenschaft zu ziehen.
Bei Fragen von Reportern am Freitag zuvor hatte Trump erklärt, kein einzelner Bericht habe den Schritt ausgelöst, sondern „kumulative Geschichten über die letzten Jahre“; Belege für seinen Vorwurf, die Sender veröffentlichten absichtlich negative Berichte über Republikaner und seine Regierung, nannte er nicht. Er sagte, er erwarte Klagen gegen das Verbot, fügte aber hinzu: „Ob es übersteht oder nicht, ich denke, dass jemand das Recht hat, sie fernzuhalten, wenn sie ständig falsche Geschichten schreiben.“
Die demokratische Abgeordnete Melanie Stansbury sagte, Trump führe die Vereinigten Staaten „wie eine staatlich kontrollierte, autoritäre Regierung“. Ihr Parteikollege Robert Garcia, ranghöchster Demokrat im House Oversight Committee, sprach von „Zensur auf nordkoreanischem Niveau“. Jameel Jaffer vom Knight First Amendment Institute erklärte, ein Ausschluss aus dem Pressepool des Weißen Hauses wäre „doppelt verfassungswidrig“, weil der Pool ein öffentliches Forum sei, aus dem der Präsident Journalisten nicht wegen ihres Standpunkts ausschließen könne. Die Freedom of the Press Foundation bezeichnete den Schritt als „eklatante Verletzung“ des ersten Verfassungszusatzes und warf Trump vor, sich an den Sendern für kritische Berichterstattung zu rächen. Tara Puckey von der Radio Television Digital News Association sagte, ein Presseraum, den man selbst kuratieren könne, sei kein Presseraum, sondern eine Bühne.
Der Bericht erinnerte zugleich an frühere Auseinandersetzungen um den Zugang zum Weißen Haus. Die Regierung hatte demnach bereits zuvor der Nachrichtenagentur Associated Press den Zugang zu Regierungsräumen verweigert, weil diese weiterhin den Begriff „Gulf of Mexico“ statt „Gulf of America“ verwendete; ein Bundesrichter entschied, die Regierung dürfe die Agentur nicht für ihre redaktionellen Entscheidungen bestrafen, woraufhin die Regierung Berufung einlegte und der Fall weiter anhängig ist. 2025 hatte die Regierung zudem einen Reporter des Wall Street Journal von Air Force One ausgeschlossen, nachdem sie dessen Berichterstattung über Trump und den verstorbenen Jeffrey Epstein kritisiert hatte.
21. September: Begründung des Weißen Hauses und die Klage
Am 21. September 2026 veröffentlichte das Weiße Haus eine Erklärung, wonach Trump CNN, MS NOW und Politico „nach Jahren falscher Berichterstattung“ vom Gelände entfernt habe. Der erste Verfassungszusatz schütze das Recht dieser Medien zu publizieren, berechtige sie aber nicht zu einem Hausausweis, einem Platz im Pressebriefingraum oder im Pressepool, hieß es darin. Kein Präsident sei verpflichtet, eine „feindliche Operation“ auf dem Gelände zu beherbergen; Zugang sei schon immer ein Privileg gewesen und Trump wende diese Regel an. Die Regel sei nie „jeder Sender kommt hinein“ gewesen, sondern immer „unsere Seite bleibt drin“.
Zur Begründung verwies das Weiße Haus auf eine Auswertung der Media Research Center, wonach während der ersten 100 Tage von Trumps zweiter Amtszeit 92 Prozent der Berichterstattung durch Mainstreammedien negativ ausgefallen seien. Im selben Zeitraum unter Biden seien hingegen knapp 60 Prozent der Berichterstattung positiv gewesen, so die Analyse. Als historisches Gegenbeispiel nannte das Weiße Haus, dass die Regierung Biden 2023 durch ein neues, rückwirkendes Akkreditierungsverfahren mehr als 440 Reporter vom Zugang ausgeschlossen habe, wobei unabhängige und konservative Journalisten besonders stark betroffen gewesen seien. Als weiteres Beispiel führte es an, das Justizministerium unter Obama habe 2012 heimlich Telefonaufzeichnungen von mehr als 20 Leitungen der Associated Press beschlagnahmt.
Am selben Tag reichten die Sender Klage ein; die Fallnummer 1:26-cv-03287 wurde Richter Timothy James Kelly zugewiesen, zur Zuständigkeit des Gerichts verweist die Klageschrift auf 28 U.S.C. § 1331. Als Kläger traten unter anderem Cable News Network, MS NOW Cable und Politico auf, dazu Axel Springer, BlackRock, Versant Media Group und Warner Bros. Discovery; das Reporters Committee for Freedom of the Press beteiligte sich als sogenannter Movant. Beklagt wurden neben Trump auch Susan Wiles, Sean M. Curran und Steven Cheung.
22. bis 24. September: Anhörung und vorläufiger Stopp
Als Begründung nannten die Schreiben konkrete Vorfälle: CNN habe „top secret“ Baudetails zum Bunker im East Wing veröffentlicht, MS NOW über eine angebliche Leckermittlung berichtet und Politico ein Dokument mit Finanzierungsdetails zum neuen Ballsaal des Weißen Hauses samt Sicherheitsmaßnahmen des Secret Service publik gemacht. Während Trump den Ausschluss gegenüber Reportern zuvor mit „kumulativen Geschichten über die letzten Jahre“ begründet hatte, nannte das Weiße Haus in diesen Schreiben konkrete Einzelvorfälle als Anlass. In ihrer Erwiderung vor Gericht hielt die Regierung daran fest, der Zugang zum Weißen Haus sei ein Privileg und kein Recht und forderte, den Antrag der Kläger auf eine einstweilige Verfügung abzulehnen. Sie erkannte das einschlägige Präzedenzurteil Sherrill v. Knight des Bundesberufungsgerichts für den District of Columbia zwar an, bezeichnete es aber als falsch entschieden und behielt sich vor, dies im Rahmen einer Berufung geltend zu machen. Zudem argumentierte die Regierung, sie hätte dieselbe Entscheidung auch ohne die kritische Berichterstattung der Kläger getroffen, da sie anderen Medien, die den Präsidenten ebenso kritisiert hätten, den Zugang nicht entzogen habe.
Am 23. September 2026 hörte Richter Kelly in einer Videoverhandlung die mündlichen Argumente zum Antrag auf eine einstweilige Verfügung an und stellte seine Entscheidung zunächst zurück. Einen Tag später, am 24. September 2026, unterzeichnete er die einstweilige Verfügung, die den Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico vorläufig aussetzt.
Darin heißt es, Korrespondentinnen und Korrespondenten im Weißen Haus arbeiteten in Räumen, die durch die Doktrin des „nonpublic forum“ geschützt seien und hätten historisch eine wesentliche Rolle bei der Information der Öffentlichkeit über das Präsidentenamt gespielt. In ihrem unterstützenden Schriftsatz argumentieren die Medienorganisationen, die Regierung dürfe den Zugang zu nichtöffentlichen Foren weder wegen des Standpunkts eines Sprechers noch ohne ordnungsgemäßes Verfahren einschränken. Physischer Zugang zum Weißen Haus sei für die Berichterstattung über die Präsidentschaft unerlässlich und ohne eine weitreichende Verfügung des Gerichts sei dieser Zugang gefährdet. Der Entzug von Rechten aufgrund vermeintlicher redaktioneller Ausrichtung verstoße gegen jahrzehntelange Rechtsprechung des Supreme Court und sei in keiner Art von Forum zulässig, einschließlich des Weißen Hauses. Der Ausschluss der Sender sei Teil breiterer Bemühungen der Regierung, die Presse einzuschüchtern, heißt es in dem Schriftsatz weiter.
Rechtsauffassungen vor Gericht
Vor Gericht stehen sich damit unterschiedliche Positionen gegenüber: Die Regierung beruft sich darauf, der Zugang zum Weißen Haus sei ein Privileg, über das der Präsident frei entscheiden könne. Die Kläger und die sie unterstützenden Medienorganisationen verweisen dagegen auf die Doktrin des nichtöffentlichen Forums, wonach selbst ein nicht öffentlich zugänglicher Bereich nicht wegen des Standpunkts eines Sprechers verschlossen werden dürfe.
Aktualisierungen
Update 4. Oktober, 13:24 Uhr: Korrektur: Nach einer erneuten Prüfung gegen die Quellen haben wir einzelne Angaben berichtigt oder gestrichen.
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