
Organspende: 254 Abgeordnete für Widerspruchsregel
Quellen (7)
- Deutsche Stiftung Organtransplantation (BIÖG)organspende-info.de
- Thieme Praxis: 254 Abgeordnete für Widerspruchsregelungpraxis.thieme.de
- Tagesspiegel: Abgeordnetengruppe gegen Widerspruchsregelungtagesspiegel.de
- Bundestag kw39: Transplantationsgesetzbundestag.de
- Bundestag: Gesetzentwurf Widerspruchsregelungbundestag.de
- Salzburger Nachrichten: Österreich 15% mehr Transplantationensn.at
- Aerzteblatt: Neuer Anlauf Widerspruchsregelungaerzteblatt.de
Viermal pro Tag stirbt in Deutschland ein Mensch, der auf ein Spenderorgan gewartet hat. Im Jahr 2025 standen 985 Spender 8.199 Wartenden auf der Transplantationsliste gegenüber. Im Bundestag ringen diese Woche zwei fraktionsübergreifende Gruppen um die Frage, ob dieses Missverhältnis durch eine Kehrtwende im Grundprinzip behoben werden kann: Reicht es, auf mehr Aufklärung zu setzen oder muss das Recht selbst umgedreht werden?
Wenige Spender, lange Listen
Das geltende Recht verlangt eine ausdrückliche Zustimmung. Wer keinen Organspendeausweis ausgefüllt hat und dessen Angehörige im Todesfall nicht einwilligen, dessen Organe bleiben ungenutzt. Die Folge ist seit Jahren messbar: Deutschland erreicht 11,8 Organspender je Million Einwohner (2025). Spanien, das seit Jahrzehnten auf die Widerspruchsregelung setzt, kommt auf über 48 Spender je Million Einwohner (2024), mehr als viermal so viele. Österreich, ebenfalls mit Widerspruchslösung, meldete 2025 einen Anstieg der Transplantationen um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Nicht nur Deutschland liegt zurück. Auch Länder wie die Schweiz und Griechenland, die an der ausdrücklichen Zustimmungslösung festhalten, verzeichnen deutlich niedrigere Spenderzahlen als Spanien oder Portugal. Den Bundestag beschäftigt das Thema seit Jahren: 2020 scheiterte ein Gesetzentwurf von Jens Spahn und Karl Lauterbach an einer freien Abstimmung, bei der die Mehrheit dagegen stimmte. Seither ist die Warteliste nicht kürzer geworden.
Was die 254 Abgeordneten fordern
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 254 Abgeordneten hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Grundprinzip umkehren soll. Erwachsene würden demnach automatisch als mögliche Spender gelten, sofern sie nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen haben. Widerspruch wäre durch einen Eintrag in ein zentrales Register oder einen Widerspruchsausweis möglich.
Der Entwurf sieht flankierende Maßnahmen vor: Das Bundesgesundheitsministerium würde verpflichtet, eine landesweite Aufklärungskampagne zu starten. Jeder Volljährige würde per Brief informiert, dass sein Schweigen künftig als Einwilligung gilt und dass das Widerspruchsrecht besteht.
Befürworter heben den strukturellen Effekt hervor. Wenn Angehörige im Todesfall gefragt werden, dreht sich die Ausgangsfrage um: nicht mehr „Hat der Verstorbene zugestimmt?", sondern „Hat er widersprochen?". Das verändert die Gesprächsdynamik in Krankenhäusern, weil Familien seltener gegen eine implizite Einwilligung argumentieren als für eine ausdrückliche.
Was 58 Abgeordnete dagegen einwenden
Eine Gegengruppe von 58 Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken stellt sich gegen den Entwurf. Ihr Antrag setzt auf verstärkte Aufklärung und aktive Aufforderung zur Entscheidung, aber ohne die Zustimmungsfiktion einzuführen.
CSU-Abgeordneter Stephan Pilsinger formuliert den ethischen Einwand: „Schweigen darf keine Zustimmung sein. Dass der Staat vulnerable Menschen, die sich mit diesem schwierigen Thema einfach nicht auseinandersetzen können, per Gesetz zu Organspendern erklärt, halte ich für ethisch verwerflich." Pilsinger verweist auf Bevölkerungsgruppen mit begrenzten Deutschkenntnissen oder eingeschränktem Zugang zu Gesundheitsinformationen, die möglicherweise gar nicht wüssten, dass sie aktiv widersprechen müssten.
Dieser Einwand trifft das Informationsproblem an seiner Wurzel: Eine Widerspruchsregelung entfaltet ihre Wirkung nur, wenn alle Betroffenen tatsächlich wissen, dass sie widersprechen können und wie. Wenn dieses Wissen ungleich verteilt ist, trägt die Last der Regelung überproportional jene, die am wenigsten informiert sind.
Was beide Seiten teilen
Beide Gruppen sind sich in der Diagnose einig: Das Ungleichgewicht zwischen Spendern und Wartenden ist nicht tragbar. Ebenso herrscht Konsens darüber, dass Spaniens Erfolg nicht allein auf die Rechtslage zurückzuführen ist. Das Land hat seit den 1990er Jahren ein flächendeckendes Netz von Transplantationskoordinatoren in Krankenhäusern aufgebaut. Diese ausgebildeten Ärzte und Psychologen begleiten Familien aktiv in der Situation. Österreich hat dieselbe Rechtslage wie Spanien, liegt aber deutlich dahinter, weil die begleitende Infrastruktur schwächer ist.
Der eigentliche Streitpunkt ist der Hebel: Ob eine veränderte rechtliche Ausgangslage für Angehörigengespräche schon ausreicht oder ob zuerst die gesellschaftliche Basis geschaffen werden muss, auf der eine solche Regelung gerecht wirken kann. Beides schließt sich nicht aus, aber die Reihenfolge ist umstritten.
Bundestag stimmt in Woche 39 ab
Der Bundestag behandelt den Gesetzentwurf in Kalenderwoche 39. Die Abstimmung erfolgt als Gewissensfrage ohne Fraktionsdisziplin; jeder Abgeordnete entscheidet eigenständig. Die 254 Unterstützer beim Einreichen des Entwurfs sind keine Garantie, denn im Vorfeld 2020 hatten ähnliche Mehrheiten nicht gehalten.
Für die 8.199 Menschen auf der Transplantationsliste ist das Ergebnis keine abstrakte Rechtsfrage. Jeder siebte von ihnen stirbt, bevor ein passendes Organ verfügbar wird.
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