Runkel: Drei Tote durch Kohlenmonoxid in Gerberei
Fünf Beschäftigte steigen am Donnerstagnachmittag nacheinander in dieselbe Grube einer Gerberei in Runkel (Hessen). Drei von ihnen kommen nicht zurück. Als mutmaßliche Ursache gilt eine Kohlenmonoxidvergiftung in dem geschlossenen Grubenbereich, zwei weitere Personen schweben in Lebensgefahr. Was sich in Runkel ereignete, folgt einem in der Arbeitssicherheit gut dokumentierten Muster: Wer einen kollabierten Kollegen in einer toxischen Atmosphäre retten will, ohne selbst geschützt zu sein, wird zum nächsten Opfer.
Der Unfall
Gegen 16:30 Uhr entdeckte ein Mitarbeiter der Lederfabrik in Runkel (Landkreis Limburg-Weilburg) fünf Kollegen reglos in einer Grube des Betriebsgeländes. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei stiegen die Personen nacheinander in den Grubenbereich ab und verunglückten dort. Die Feuerwehr maß Gase, die nach Behördenangaben ursächlich für das Unglück gewesen sein könnten. Als wahrscheinlichste Ursache gilt eine Kohlenmonoxidvergiftung. Mögliche weitere Chemikalien als Mitursache schließt Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) nicht aus, der persönlich nach Runkel fuhr.
Rund 150 Rettungskräfte aus Polizei, Feuerwehr und Gefahrenabwehr waren im Einsatz, unterstützt von drei Rettungshubschraubern. 45 bis 50 Einsatzkräfte, die direkten Kontakt zu den Verletzten hatten, wurden dekontaminiert und medizinisch betreut. Die beiden Überlebenden wurden in Krankenhäuser gebracht, ihr Zustand galt am Abend als kritisch. Für die Bevölkerung im Umkreis bestand nach Behördenangaben keine Gefahr.
Kaskadenunfälle: Ein bekanntes Muster
Unfälle dieser Art folgen oft demselben Ablauf: Eine Person kollabiert in einem Grubenbereich, in dem die Luft toxisch oder sauerstoffarm ist. Ein Kollege bemerkt dies und steigt ohne Atemschutz nach. Er bricht ebenfalls zusammen. Ein weiterer folgt. In der Arbeitsschutzliteratur sind solche Verläufe als Kaskadenunfälle dokumentiert. Sie machen nach Analysen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen erheblichen Anteil der tödlichen Unfälle in geschlossenen Räumen aus, weil die nachfolgenden Personen die Gefahr nicht erkennen. Ob es sich in Runkel exakt so abspielte, ist Teil der laufenden Ermittlungen. Die Polizei bestätigte bislang nur, dass die Beschäftigten nacheinander in die Grube stiegen.
Kohlenmonoxid ist bei solchen Szenarien besonders tückisch: Das Gas ist farblos und geruchlos. Wer es einatmet, bemerkt die Vergiftung oft erst, wenn Schwindel oder Bewusstlosigkeit einsetzen. In Gerbereibetrieben können organische Zersetzungsprozesse sowie der Einsatz von Reinigungschemikalien zur Kohlenmonoxidentwicklung beitragen. Gruben, Klärbecken und Behälter gelten nach der DGUV-Regel 113-004 als besonders gefährdete Arbeitsbereiche. Das Regelwerk schreibt permanente Gasmessung, Atemschutz, das Vieraugenprinzip beim Abstieg und ein gesichertes Rückholsystem vor. Ob diese Vorgaben in Runkel eingehalten wurden, werden die Ermittler klären müssen.
Reaktionen und Ermittlungen
Ministerpräsident Boris Rhein zeigte sich zutiefst erschüttert und sprach den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus. Innenminister Poseck erklärte nach seinem Besuch am Unfallort: "Hessen trauert um die Menschen, die heute durch dieses schreckliche Unglück ihr Leben verloren haben." Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Obduktionen sollen die genaue Todesursache bestätigen. Parallel leiten die Arbeitsschutzbehörden eine Prüfung des Betriebs ein. Der Betriebsname wurde von den Behörden bislang nicht öffentlich kommuniziert.
307 Tote im Jahr 2024
307 Beschäftigte starben 2024 in Deutschland durch einen Arbeitsunfall. Das war der niedrigste Stand seit Jahrzehnten, wie die DGUV in ihrer Jahresbilanz festhielt. Der langfristige Rückgang ist das Ergebnis strengerer Vorschriften, besserer Schutzausrüstung und systematischer Schulungen. Trotzdem zählen Arbeiten in geschlossenen Räumen, Behältern, Kanälen und Gruben zu den Szenarien, bei denen Unfälle besonders häufig tödlich enden, weil die Gefahr unsichtbar bleibt und Schutzmaßnahmen im Betriebsalltag leicht vernachlässigt werden.
Nach Analysen der Berufsgenossenschaften liegen die Ursachen häufig in zwei Faktoren: mangelhafte Umsetzung von Schutzvorschriften im Alltag und das Unterschätzen von Risiken in vertrauten Umgebungen. Wer täglich in derselben Grube arbeitet, ohne bisher Probleme erlebt zu haben, misst den vorgeschriebenen Warnmaßnahmen nach einiger Zeit weniger Gewicht bei. Dieser Mechanismus ist in der Sicherheitsforschung gut belegt und erklärt, warum selbst regulierte Betriebe nicht vor schweren Unfällen geschützt sind. Hinzu kommt der Hilfsimpuls: Wer einen bewusstlosen Kollegen sieht, handelt instinktiv und greift nicht zuerst zur Atemschutzmaske.
Ausblick
Die Staatsanwaltschaft wird in den kommenden Wochen klären, ob Fahrlässigkeit vorliegt und ob betriebliche Schutzvorschriften verletzt wurden. Obduktionen sollen die exakte Todesursache klären. Parallel werden alle dekontaminierten Einsatzkräfte auf mögliche Gesundheitsfolgen untersucht. Offen bleiben vorerst die zentralen Fragen: Welche Sicherheitseinweisungen lagen vor, wer hatte Zugang zu dem Grubenbereich und warum trugen die Beschäftigten offenbar keine Atemschutzausrüstung?