Karlsruhe prüft Steuerprivileg für Firmenerben
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Karlsruhe prüft Steuerprivileg für Firmenerben

Für vererbtes Betriebsvermögen gibt es laut Bundesverfassungsgericht weitreichende Steuervergünstigungen, für privates Vermögen keine vergleichbaren Vergünstigungen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt deshalb über die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der für sein geerbtes Vermögen Erbschaftsteuer zahlen musste. Laut ZDFheute wird eine Entscheidung erst im kommenden Jahr erwartet.

Quellen (11)
  1. Bundesverfassungsgericht - Homepage - Mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer – Verschonung von Betriebsvermögen“ am Dienstag, den 13. Oktober 2026, 10.00 Uhrbundesverfassungsgericht.de
  2. Bundesverfassungsgericht gefragt: Das gilt aktuell bei Erbschaft- und Schenkungsteuer - n-tv.den-tv.de
  3. Erbschaftsteuer: Dürfen Betriebsvermögen verschont werden?zdfheute.de
  4. ROUNDUP: Firmenerben bevorzugt? Karlsruhe prüft Steuerprivilegien • onvistaonvista.de
  5. ROUNDUP 2: Regionale Erbschaftsteuer? Warum Bayern in Karlsruhe klagt • onvistaonvista.de
  6. Bundesverfassungsgericht - Homepage - Mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer – Gesetzgebungskompetenzen“ am Montag, den 12. Oktober 2026, 14.00 Uhrbundesverfassungsgericht.de
  7. Betriebsvermögen zu verschonen ist kein Privileg für ...verbaende.com
  8. Bundesverfassungsgericht: Um diese Summen geht es bei der Verhandlung zur Erbschaftsteuerhandelsblatt.com
  9. Bundesverfassungsgericht - Homepage - Mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer – Verschonung von Betriebsvermögen“bundesverfassungsgericht.de
  10. Bundesverfassungsgericht: Regionale Erbschaftsteuer? Warum Bayern in Karlsruhe klagthandelsblatt.com
  11. Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG - Statistisches Bundesamtdestatis.de
13. Oktober 2026, 8:22 Uhr684 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 1 BvR 804/22 und geht auf die Verfassungsbeschwerde eines Mannes zurück, der nach dem Tod seiner Tante Erbschaftsteuer auf sein privates Erbe zahlen musste.

Ein Erbe, 47.000 Euro Steuer

Der Nachlass der Tante bestand nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich aus Privatvermögen, darunter ein Wertpapierdepot und Grundvermögen. Nach Angaben von n-tv war dieses Erbe mit einer Erbschaftsteuer von 47.000 Euro belastet; laut ZDFheute ging der Mann dagegen erfolglos durch die Finanzgerichte und erhob anschließend Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Laut ZDFheute empfindet er es als ungerecht, für sein vergleichsweise kleines Erbe Steuern zahlen zu müssen, während Erben milliardenschwerer Unternehmen nach der aktuellen Rechtslage oft verschont bleiben.

Warum Firmenerben verschont bleiben können

Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unterliegen laut Bundesverfassungsgericht grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Erwerbe betrieblichen Vermögens sieht das Gesetz jedoch Begünstigungen vor, die von einer weitgehenden Steuerfreistellung bis zum vollständigen Erlass bei sehr großen Erwerben reichen, wenn der Erbe nachweist, die Steuer nicht aus seinem verfügbaren Vermögen zahlen zu können; für sonstiges Vermögen, insbesondere Privatvermögen, gibt es keine vergleichbaren Vergünstigungen. Die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung gilt laut dpa-AFX seit 2016 für Erwerbe von Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro. Als „bedürftig“ im Sinne des Gesetzes gilt laut ZDFheute auch ein Unternehmenserbe, der sein Vermögen etwa auf minderjährige Kinder oder privatnützige Familienstiftungen überträgt.

Ein zweites Verfahren: Bayern klagt für Länderrecht

Bereits am Vortag hatte das Bundesverfassungsgericht laut dpa-AFX zweieinhalb Stunden verhandelt, und zwar über eine abstrakte Normenkontrolle der bayerischen Staatsregierung. Bayern greift laut Bundesverfassungsgericht mehrere Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes zur Bewertung von Grundbesitz, zu Freibeträgen und zu Steuersätzen an und hält sie für formell verfassungswidrig, weil dem Bund dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Bayerns Finanzminister Albert Füracker begründete den Gang nach Karlsruhe damit, dass Freibeträge und Steuersätze seit 2009 unverändert seien, während sich Immobilienpreise teils verdoppelt oder verdreifacht hätten, der Bundesgesetzgeber aber trotz zahlreicher bayerischer Initiativen nicht reagiert habe. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi, hielt dem entgegen, eine bundeseinheitliche Erbschaftsteuer verhindere Steuerwettbewerb zwischen den Ländern und zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch Rechtszersplitterung. Ein Urteil in diesem Verfahren wird laut dem Bericht erst in einigen Monaten erwartet.

Steuersubvention oder Schutz von Unternehmenseinheiten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die Abschaffung der Ausnahmen für Firmenerben; sein stellvertretender Vorsitzender Stefan Körzell bezeichnet die Sonderregeln als Jahr für Jahr größte Steuersubvention im Subventionsbericht der Bundesregierung und bezifferte ihre Kosten im laufenden Jahr auf knapp neun Milliarden Euro. Der Bundesverband der Deutschen Industrie verteidigt die Begünstigungen: Ein hoher Unternehmenswert bedeute nicht, dass Erben über entsprechende liquide Mittel verfügten, weil Betriebsvermögen oft langfristig in Maschinen oder Gebäuden gebunden sei. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer, erklärte, die Verschonung von Betriebsvermögen sei kein Geschenk an Erben, sondern an strenge Vorgaben zur Fortführung des Unternehmens und zur Beibehaltung der Lohnsumme gebunden. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit hält dagegen: Der Gesetzgeber dürfe Unternehmensvermögen zur Sicherung von Arbeitsplätzen zwar steuerlich privilegieren, die aktuell gewährten Privilegien gingen aber zu weit. Das Handelsblatt beschreibt die Verhandlung auch als politisches Kräftemessen: Die SPD hofft auf einen Anstoß für eine grundlegende Reform, während die Union das vermeiden will und Teile der Wirtschaft vor einer „Katastrophe“ warnen, sollte die Erbschaftsteuer steigen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nannte es am Sonntag ungerecht, dass Vermögen im Millionenbereich oder Milliardenbereich oft nahezu steuerfrei vererbt werden, während kleinere Erbschaften besteuert werden; er kündigte an, die Vorschläge seiner Partei umzusetzen, sobald das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen geklärt habe. CDU und CSU wollen laut dpa-AFX dagegen zunächst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten und lehnen die SPD-Vorschläge mit dem Argument ab, Mittelstand und Familienunternehmen dürften in der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich belastet werden.

Erneute Prüfung nach 2006 und 2014

Laut n-tv hat das Bundesverfassungsgericht die Bevorzugung von Firmenerben im Steuerrecht bereits mehrfach für verfassungswidrig erklärt, zuletzt 2014 nach einer ersten Entscheidung 2006. Gesetzliche Nachbesserungen 2008 und 2016 führten laut dem Bericht aber jeweils nur zu Anpassungen im Detail. Nach Schätzungen, die dpa-AFX wiedergibt, wechseln jährlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland den Besitzer. Ein Urteil im aktuellen Verfahren wird laut dem Bericht von dpa-AFX ebenfalls erst in einigen Monaten erwartet; bis dahin bleibt offen, ob der Gesetzgeber die Erbschaftsteuerregelung erneut ändern muss.

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