Vergiftete Hamburger Familie: Prozess in Istanbul
Im November 2025 starben vier Mitglieder einer Hamburger Familie in einem Istanbuler Hotel an einem Insektizid-Gas. Am Dienstag begann in Istanbul der Prozess gegen sechs Angeklagte, darunter den Hotelbesitzer und den Chef der eingesetzten Schädlingsbekämpfungsfirma. Ein Detail aus der Anklageschrift zeigt, wie mehrere Fehler zusammenkamen: Als Rettungskräfte eintrafen, war der Haupteingang von innen abgesperrt.
Phosphinvergiftung im Fatih-Viertel
Die Familie Böcek aus Hamburg mit türkischen Wurzeln hielt sich Mitte November 2025 im Hotel Harbour Suites Old City im Istanbuler Stadtviertel Fatih auf. Kurz zuvor hatte die Firma DSS Pest Control das Erdgeschosszimmer direkt unter ihrem Zimmer mit Aluminiumphosphid behandelt, einem Stoff, der für den Einsatz in bewohnten Gebäuden nicht zugelassen ist. In Verbindung mit Luftfeuchtigkeit wandelt sich Aluminiumphosphid in Phosphin-Gas um, das in höheren Konzentrationen den Sauerstofftransport im Blut blockiert und Körperzellen schädigt.
Am 12. November 2025 erkrankte die Familie an Übelkeit und Erbrechen. Mit einem Taxi fuhren Servet Böcek (38), seine Frau Çiğdem (27) und ihre beiden Kinder im Alter von drei und fünf Jahren ins Krankenhaus, kehrten danach aber ins Hotel zurück. Am folgenden Tag wurde die Familie erneut per Krankenwagen in die Notaufnahme eingeliefert. Die Kinder und Çiğdem Böcek starben in den folgenden Tagen. Servet Böcek überlebte zunächst auf der Intensivstation, erlag dem Phosphin-Gas jedoch am 17. November.
Sechs Angeklagte, mehrfaches Versagen
Vor dem 30. Strafgerichtshof in Istanbul müssen sich sechs Personen verantworten: Hotelbesitzer Hakan Oğlak, die beiden Inhaber der Schädlingsbekämpfungsfirma DSS sowie ein DSS-Mitarbeiter, der die Chemikalie ausbrachte, ein Rezeptionist und ein weiterer Hotelangestellter. Die Staatsanwaltschaft wirft fünf von ihnen bewusste fahrlässige Tötung vor, wofür das türkische Recht bis zu 22,5 Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Der sechste Angeklagte ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt; das Strafmaß beträgt hier bis zu 15 Jahre.
Die Anklageschrift beschreibt eine Kette von Pflichtverletzungen: Der DSS-Mitarbeiter, der Aluminiumphosphid ausbrachte, besaß keine Zertifizierung für den Umgang mit Gefahrstoffen. Die Firma selbst hatte keine gültige Betriebsgenehmigung. Und Aluminiumphosphid gilt in der Europäischen Union wie in weiten Teilen der Türkei als ungeeignet für den Einsatz in Wohnräumen, weil das entstehende Phosphin-Gas durch Böden und Decken in Nachbarräume dringen kann.
Besonders schwer wiegt der Vorwurf gegen den Rezeptionisten: Als Rettungskräfte nach dem Notfall eintrafen, war der Hoteleingang abgesperrt. Der Rezeptionist hatte das Gebäude verlassen, weil ihn der Geruch aus dem behandelten Zimmer störte und die Eingangstür von außen verschlossen. Die daraus resultierende Verzögerung von sieben Minuten, bis er zurückkehrte und die Tür öffnete, nennt die Anklageschrift als einen der Faktoren, die zum Tod der Familie beitrugen.
Systemische Lücken bei der Schädlingsbekämpfung
Der Fall stellt die Frage, wie eine nicht zertifizierte Firma mit einem verbotenen Mittel in einem Hotel arbeiten konnte, ohne dass irgendein Kontrollmechanismus griff. In Deutschland und der EU müssen Betriebe, die Gefahrstoffe wie Aluminiumphosphid einsetzen, umfangreiche behördliche Genehmigungen nachweisen; der Einsatz in Innenräumen ist grundsätzlich verboten. Aluminiumphosphid wird in der Landwirtschaft zur Begasung von Getreidesilos eingesetzt, weil das entstehende Phosphin selbst in geringen Mengen für Säugetiere tödlich ist. Die Türkei hat vergleichbare Vorschriften, deren Durchsetzung laut Anklageschrift im Fall DSS jedoch vollständig ausblieb.
Für die rund sechs Millionen Deutschen, die jährlich in die Türkei reisen, zeigt der Prozess, dass sie im Schadensfall ausschließlich auf das türkische Strafrecht und Zivilrecht angewiesen sind. Deutsche Behörden haben keine Ermittlungskompetenz auf türkischem Boden, der Botschaftskonsularbereich kann Angehörige unterstützen, aber keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen. Das Auswärtige Amt hatte bereits nach dem Tod der Familie Böcek dazu aufgerufen, bei ungewöhnlichen Gerüchen oder körperlichen Beschwerden in Hotelzimmern sofort den Aufenthaltsort zu verlassen und Notruf zu wählen.
Hinzu kommt: Die Familie hatte dem Hotelpersonal kurz vor ihrer Einlieferung ins Krankenhaus von einem seltsamen Geruch in ihrem Zimmer berichtet. Eine Reaktion des Hotelpersonals blieb nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus. Auch diese Unterlassung ist Teil der Anklage gegen den Hotelbesitzer Hakan Oğlak.
Weiterer Verlauf des Verfahrens
Der Prozess am Istanbuler 30. Strafgerichtshof hat am Dienstag begonnen und wird sich über mehrere Verhandlungstage erstrecken. Türkische Strafverfahren in ähnlich gelagerten Fällen dauern in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Fünf der sechs Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft; einer wurde gegen Auflagen freigelassen. Angehörige der Familie Böcek haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen, ihr Anwalt fordert das Höchststrafmaß für alle Angeklagten. Einen konkreten Urteilstermin gibt es noch nicht; das Gericht muss zunächst Sachverständigengutachten zum Zusammenhang zwischen dem Aluminiumphosphid-Einsatz und den Todesfällen abnehmen.
Parallel zum Strafprozess prüfen Angehörige der Familie Böcek zivilrechtliche Schadensersatzklagen gegen den Hotelbetreiber. Für die Türkei, die mit Deutschland eines ihrer wichtigsten Herkunftsländer für Touristen hat, steht bei dem Verfahren auch das internationale Ansehen der heimischen Hotellerie auf dem Spiel.