
Endgültiges Ergebnis in Sachsen-Anhalt: AfD stärkste Kraft
Quellen (7)
- Landtag Sachsen-Anhalt: Amtliches Endergebnis der Wahl steht festlandtag.sachsen-anhalt.de
- Landtagswahl 2026: Vorläufiges amtliches Endergebnis - Landtag Mecklenburg-Vorpommernlandtag-mv.de
- Ergebnisse Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin am 20. September 2026 in Berlinwahlen-berlin.de
- Ergebnisse - Berlin.deberlin.de
- Sachbeschädigungen an Wahlplakaten im Zusammenhang mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin - Berlin.deberlin.de
- Festnahmen nach Sachbeschädigungen an Wahlplakaten - Berlin.deberlin.de
- Nach AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt: TGD fordert konkrete Schutzgarantien für Betroffene – TGDtgd.de
Der Landeswahlausschuss hat am 22. September 2026 das amtliche Endergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt festgestellt, am 24. September 2026 stand es endgültig fest. Die Sitzverteilung im Landtag bleibt dabei gegenüber dem vorläufigen Ergebnis unverändert. Als Wahlsiegerin geht die AfD hervor, vor CDU und SPD.
77,8 Prozent der Wahlberechtigten hatten am 6. September 2026 in Sachsen-Anhalt über die Zusammensetzung des neuen Landtags entschieden. Neben AfD, CDU und SPD ziehen auch Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erneut ins Parlament ein, das BSW schafft erstmals den Einzug in den sachsen-anhaltischen Landtag. Damit sind künftig sechs Fraktionen im Landtag vertreten. Der Landtag zählt insgesamt 83 Abgeordnete, die absolute Mehrheit liegt bei 42 Sitzen. Die konstituierende Sitzung des neuen Landtags muss spätestens am 6. Oktober 2026 stattfinden.
Landtagswahlen binnen weniger Wochen
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde gewählt: Am 20. September 2026 bestimmten die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Landtag, die Wahlbeteiligung lag bei 78,1 Prozent. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis liegt die AfD mit 38,2 Prozent vor der SPD mit 35,5 Prozent, Die Linke kommt auf 6,5 Prozent, Bündnis 90/Die Grünen auf 5,7 Prozent. Von den insgesamt 71 Sitzen entfallen 32 auf die AfD und 29 auf die SPD. Die Linke und die Grünen erhalten je 5 Sitze. Die CDU verfehlte mit 4,9 Prozent ebenso wie die FDP mit 1,0 Prozent die Fünf-Prozent-Hürde und damit den Wiedereinzug. Künftig sind vier Fraktionen im Landtag vertreten.
Die Wahlbeteiligung lag bei 74,2 Prozent, das waren 1.846.170 Wählende. Das ist ein Plus von 11,3 Prozentpunkten gegenüber der vorherigen Wahl. Stärkste Kraft wurde nach dem vorläufigen Ergebnis Die Linke mit 25,7 Prozent der Zweitstimmen, ein Zuwachs von 13,4 Prozentpunkten. Die CDU kam auf 18,8 Prozent und verlor 9,5 Prozentpunkte. Die AfD erreichte 16,3 Prozent und legte um 7,2 Prozentpunkte zu. Die Grünen erhielten 14,3 Prozent, ein Minus von 4,1 Prozentpunkten. Die SPD kam auf 12,1 Prozent und verlor 6,3 Prozentpunkte. Das endgültige amtliche Ergebnis für das Abgeordnetenhaus soll erst am 12. Oktober 2026 durch den Landeswahlausschuss festgestellt werden.
Auch die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlungen steht noch nicht fest: Die zuständigen Bezirkswahlausschüsse tagen zwischen dem 29. September und dem 2. Oktober 2026 zur Ergebnisfeststellung.
Sachbeschädigungen an Wahlplakaten in Berlin
Im Wahlkampf kam es in Berlin mehrfach zu Sachbeschädigungen an Wahlplakaten, in allen gemeldeten Fällen übernahm der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes die Ermittlungen. Einsatzkräfte stellten in Berlin-Rudow gegen 16 Uhr ein mit Sprühfarbe beschmiertes Plakat an der Waltersdorfer Chaussee fest. In Berlin-Steglitz alarmierte ein Zeuge die Polizei zu einem ebenfalls mit einem Schriftzug beschmierten Plakat am Munsterdamm. In Berlin-Schöneberg meldete gegen 23 Uhr ein Passant ein brennendes Wahlplakat an der Mansteinstraße, durch das Feuer wurden ein weiteres Plakat sowie zwei Fahrräder beschädigt.
Eine Woche später, in der Nacht zum 27. August 2026, wurden Einsatzkräfte erneut zu mehreren Vorfällen im Zusammenhang mit der Wahl gerufen. In Schöneberg beobachtete ein Zeuge gegen 0:45 Uhr, wie ein Mann an einer Laterne hochsprang und mehrere Plakate abriss; er verfolgte den Mann bis zum Wittenbergplatz und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest, die seine Personalien feststellte und ihn anschließend entließ. In Mitte beobachtete ein Zeuge gegen 1:20 Uhr, wie ein 27-jähriger Mann und eine 28-jährige Frau mehrere Plakate beschädigten, beschmierten und entfernten; beide wurden in der Erna-Samuel-Straße festgenommen, für erkennungsdienstliche Maßnahmen in Gewahrsam genommen und danach entlassen. In Schöneberg meldete gegen 2:50 Uhr ein Anwohner ein brennendes Plakat an einem Lichtmast in der Steinmetzstraße, die Polizei stellte dort einen polizeibekannten, verhaltensauffälligen Mann als Tatverdächtigen fest, der anschließend in eine psychiatrische Klinik gebracht wurde.
Kritik der Türkischen Gemeinde in Deutschland am Wahlergebnis
Unmittelbar nach der Wahl in Sachsen-Anhalt forderte die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) sofortigen und konsequenten Schutz für alle, die zur Zielscheibe rechtsextremer Gewalt werden. Die TGD bezeichnete die AfD als vom Verfassungsschutz gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei, die stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt geworden sei. Der Wahlausgang sei laut TGD ein alarmierendes Signal, insbesondere für migrantisch gelesene Menschen, Muslim*innen, Jüdinnen und Juden sowie queere Menschen und weitere Gruppen, die von der extremen Rechten zum Feindbild gemacht würden.
„Es geht jetzt nicht um abstrakte Prozentzahlen. Es geht um konkrete Menschen, die sich an diesem Morgen fragen, ob sie auf der Straße noch sicher sind, ob ihre Kinder angstfrei zur Schule kommen und ob sie in diesem Land weiterhin selbstverständlich dazugehören“, erklärte TGD-Bundesvorsitzende Mehtap Çağlar. „Niemand darf zur Zielscheibe werden, weil ein Mensch migrantisch gelesen wird, einer anderen Religion angehört, queer ist oder nicht in das völkische Weltbild der extremen Rechten passt“, so Çağlar weiter. TGD-Bundesvorsitzender Gökay Sofuoğlu forderte von Bund und Land konkrete Konsequenzen: „Wenn Menschen nach einer demokratischen Wahl ernsthaft überlegen müssen, ob sie ihren Wohnort verlassen müssen, dann haben wir ein massives rechtsstaatliches Sicherheitsproblem. Der Staat darf jetzt nicht abwarten, bis aus politischen Drohungen konkrete Gewalt wird.“
Die TGD forderte die demokratischen Fraktionen im neu gewählten Landtag von Sachsen-Anhalt, die Bundesregierung sowie die Ministerpräsident*innen der Länder auf, einen schnellen und verbindlich finanzierten Ausbau sowie den Erhalt bestehender Schutz-, Beratungs- und Präventionsangebote für Betroffene antisemitischer, rassistischer, antimuslimischer und queerfeindlicher Gewalt sicherzustellen. Bund und Länder müssten die dafür notwendigen Förderprogramme langfristig absichern und insbesondere dort Vorsorge treffen, wo sich durch offen angekündigte Ausgrenzungs- und Vertreibungspläne eine Verschärfung der Bedrohungslage abzeichne. „Die Antwort auf rechtsextreme Einschüchterung darf niemals die Anpassung der Betroffenen sein. Wir brauchen verlässliche Strukturen, an die sich Menschen wenden können, wenn sie bedroht werden, und einen Staat, der ihnen glaubhaft signalisiert: Wir schützen euch“, betonte Sofuoğlu.
Die TGD verwies zudem darauf, dass Sachsen-Anhalt in den kommenden zehn Jahren nach eigenen Angaben rund 200.000 Arbeitskräfte fehlen werden. „Wer Menschen vertreibt oder ihnen das Gefühl gibt, hier unerwünscht zu sein, beschädigt Sachsen-Anhalt selbst. Unsere Familien, unsere Arbeit, unsere Freundschaften und unser Zuhause sind hier. Wer uns nicht will, wird uns trotzdem brauchen – aber vor allem hat dieser Staat die verfassungsmäßige Pflicht, uns zu schützen“, sagte Çağlar. Die TGD appellierte eindringlich an alle demokratischen Fraktionen, die Brandmauer gegen die AfD ohne Wenn und Aber aufrechtzuerhalten und die verfassungsmäßigen Rechte aller Menschen zu verteidigen. „Die Brandmauer darf jetzt unter keinen Umständen eine Tür bekommen. Demokratische Verantwortung beweist sich genau jetzt: indem wir diejenigen schützen, die zur Zielscheibe gemacht werden – gerade dann, wenn es unbequem wird“, so Sofuoğlu.
Fristen bis zum 12. Oktober
In Sachsen-Anhalt muss der neue Landtag spätestens am 6. Oktober 2026 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. In Berlin stellen die Bezirkswahlausschüsse die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlungen bis zum 2. Oktober 2026 fest. Das endgültige amtliche Ergebnis für das Berliner Abgeordnetenhaus soll der Landeswahlausschuss am 12. Oktober 2026 feststellen, danach werden die gewählten Abgeordneten ermittelt und benachrichtigt. Während das Ergebnis in Sachsen-Anhalt mit der AfD als stärkster Kraft und dem erstmaligen Einzug des BSW amtlich feststeht, ist es in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin weiterhin vorläufig.
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