
Bundestag beschließt regelmäßige Tabaksteuererhöhung
Quellen (11)
- Bundestag beschließt Erhöhung der Tabaksteuer - Deutscher Bundestagbundestag.de
- Bundestag beschließt Anhebung der Tabaksteuer | tagesschau.detagesschau.de
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/8616 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/7859, 21/8232, 21/8605 dserver.bundestag.de
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/7859 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzesdserver.bundestag.de
- Tabakwirtschaft warnt vor zu starken Steuererhöhungen - Deutscher Bundestagbundestag.de
- Klingbeil setzt sich wieder durch und erhöht die Tabaksteuer deutlich - AfD-Fraktion im Deutschen Bundestagafdbundestag.de
- Tabaksteuer: Keine Wohlfahrtsökonomie, sondern paradox, bequem und scheinheilig - Fraktion Die Linke im Bundestagdielinkebt.de
- Zigaretten dürften deutlich teurer werden: Bundestag stimmt für höhere Tabaksteuertagesspiegel.de
- Pressearchiv - BVTE - Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnissebvte.de
- Bundesfinanzministerium - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzesbundesfinanzministerium.de
- Berlin - Bundestag stimmt für Erhöhung der Tabaksteuerdeutschlandfunk.de
Der Bundestag stimmte am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, nach zwanzigminütiger Aussprache ab. Für den vom Finanzausschuss geänderten Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die AfD, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und zwei Abgeordnete der Unionsfraktion. Damit ist für vier Jahre eine regelmäßige Anhebung der Steuer auf Tabakprodukte vom Bundestag beschlossen.
Was für Raucher teurer wird
Betroffen sind Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak sowie Substitute für Tabakwaren. Für Zigaretten, Feinschnitt und Substitute sollen die neuen Sätze ab dem 1. Januar 2027 gelten, für Zigarren, Zigarillos, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak erst ab dem 1. März 2027. Der Durchschnittspreis für eine Schachtel mit 20 Zigaretten soll sich bis 2030 um fast vier Euro auf knapp zwölf Euro verteuern, auch Feinschnitt zum Selbstdrehen werde deutlich teurer. Die Kostenberechnung im Bericht des Haushaltsausschusses setzt voraus, dass die zusätzliche Steuer vollständig über die Preise an die Verbraucher weitergegeben wird. Insgesamt hofft der Bund binnen vier Jahren auf rund zwölf Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen.
Der Anlass: ein Eckwertebeschluss vom April
Anlass ist laut Gesetzentwurf der Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29. April 2026, mit dem der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert werden sollte; die Tabaksteuererhöhung zählt zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Die letzte Anpassungsstufe aus dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz war zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Bundesregierung begründete die Novelle auch mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und dem Ziel, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. Der Haushaltsausschuss hatte den Entwurf zuvor mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen AfD, Grüne und Linke für vereinbar mit der Haushaltslage des Bundes erklärt. Der Finanzausschuss verschärfte den Regierungsentwurf zusätzlich: Die von den Koalitionsfraktionen initiierten Änderungen sollen im kommenden Jahr Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro bringen, 750 Millionen Euro mehr als im ursprünglichen Entwurf. Für 2030 werden nun Mehreinnahmen von 4,461 Milliarden Euro erwartet, 872 Millionen Euro mehr als im Ursprungsentwurf.
Warnungen aus der Branche
In der Anhörung des Finanzausschusses am 5. Oktober 2026 warnte der Bundesverband der Zigarrenindustrie vor einer Verzwanzigfachung der Steuer auf Zigarren und vor Preiserhöhungen von 50 bis 60 Prozent; die überwiegend mittelständischen Firmen müssten die Erhöhung vorfinanzieren, was dem Verband zufolge Hersteller, ihre 1.600 tarifgebundenen Beschäftigten und den Fachhandel wirtschaftlich bedrohe. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisierte, dass keine Folgenabschätzung für die Beschäftigungslage vorgenommen worden sei; der Großteil der betroffenen Arbeitsplätze liege in ländlichen und wirtschaftsschwachen Regionen. Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie erwartet, dass die erhofften Mehreinnahmen ausbleiben und allein der Schwarzmarkt gewinnt, mit Konsum ohne Alters- und Qualitätskontrolle und neu entstehenden illegalen Zigarettenfabriken in Deutschland. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erkennt Verbrauchsteuern zwar als legitimes Instrument an, warnte aber, der Tabakschwarzmarkt bringe betroffene Bereiche des Zolls bereits heute an Belastungsgrenzen und die illegale Zigarettenproduktion sei Nährboden für organisierte Kriminalität.
Gesundheitsexperten sehen die wirksamste Einzelmaßnahme
Der AOK-Bundesverband erklärte in derselben Anhörung, deutliche Tabaksteuererhöhungen seien die wirksamste Einzelmaßnahme, um den Tabakkonsum zu reduzieren und insbesondere junge Menschen vom Einstieg abzuhalten; das zeigten internationale Erfahrungen. Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum begrüßte die vorgesehenen Erhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt als wirksamste Maßnahme, um Rauchende zum Rauchstopp zu motivieren und Jugendliche vom Einstieg abzuhalten; ein Wachstum des Schwarzmarkts sei nicht zwangsläufig. Tobias Effertz von der Universität Hamburg bezifferte die ökonomischen Kosten des Rauchens im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung neuer Krebstherapien, einer älter werdenden Bevölkerung und der allgemeinen Preisentwicklung auf rund 38 Milliarden Euro. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums starben 2023 rund 131.000 Menschen in Deutschland an den Folgen tabakbedingter Erkrankungen, der Mikrozensus 2025 ermittelte einen Raucheranteil von 19 Prozent der Ab-15-Jährigen.
Widerstand von AfD und Linksfraktion
Die AfD-Fraktion forderte eine Rückkehr zu einer soliden Finanzpolitik und eine sofortige Nettoentlastung für die Bürger; ihr Abgeordneter Christian Douglas erklärte, in der Anhörung seien sich die Sachverständigen einig gewesen, dass die Regierung mit den Änderungen einen blühenden Schwarzmarkt schaffen werde. Diese behauptete Einigkeit deckt sich nicht mit der Aussage von Schaller, die ein Wachstum des Schwarzmarkts in derselben Anhörung ausdrücklich als nicht zwangsläufig bezeichnet hatte. Die Linksfraktion stimmte ebenfalls gegen das Gesetz. Ihre steuerpolitische Sprecherin Doris Achelwilm nannte die Preisgestaltung einen griffigen, aber einseitigen und sozial regressiven Notnagel zur Haushaltssanierung mit offener Wirksamkeit, der besonders Menschen mit kleinen Einkommen belaste. Statt Sündensteuern forderte sie einen Zugriff auf große Vermögen und Spitzeneinkommen zur Haushaltsfinanzierung. Bündnis 90/Die Grünen stimmten ebenfalls gegen das Gesetz; ihr Entschließungsantrag, mit dem unter anderem ein steuerlich bedingtes Ausweichen auf günstigere Produktgruppen verhindert werden sollte, fand keine Mehrheit.
Am Freitag soll der Bundesrat entscheiden
Das Gesetzgebungsverfahren endet an diesem Freitag im Bundesrat. Die Länderkammer kann Einspruch einlegen, was sich bislang nicht andeutete; damit wurde mit einer Billigung gerechnet. Zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs hatte der Bundesrat bereits keine Einwände erhoben. Ob die erwarteten Mehreinnahmen tatsächlich in dieser Höhe fließen, hängt nach Einschätzung der Zoll- und Finanzgewerkschaft davon ab, ob der legal versteuerte Markt stabil bleibt und Ausweichbewegungen in unversteuerte Produkte begrenzt werden; für ein Ausweichen auf den illegalen Markt habe es laut einer Mitteilung des Branchenverbands BVTE vom 8. Oktober 2026, der sich auf das Bundesfinanzministerium beruft, zu diesem Zeitpunkt keine unabhängigen empirischen Daten gegeben.
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