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Politik
Wehrdienstgesetz-Panne: Millionen Männer brauchen Ausreisegenehmigung

Wehrdienstgesetz-Panne: Millionen Männer brauchen Ausreisegenehmigung

Paragraph 3 des neuen Wehrdienstgesetzes verpflichtet Männer zwischen 17 und 45 zur Genehmigung bei Auslandsaufenthalten über drei Monate. Pistorius sagt, das gelte faktisch nicht. Rechtsexperten sagen, eine Verwaltungsvorschrift kann einen Gesetzfehler nicht heilen.

10. April 2026, 1:05 Uhr 724 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein neues Wehrdienstgesetz. In Paragraph 3 steht ein Satz, der rund 14 Millionen Männer zwischen 17 und 45 Jahren formal betrifft: Wer länger als drei Monate ins Ausland will, braucht die Genehmigung der Bundeswehr. Verteidigungsminister Boris Pistorius sagt, das gelte faktisch nicht. Rechtsexperten sagen, das stimmt nur bedingt.

Was das Gesetz tatsächlich sagt

Das Wehrdienstgesetz, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat, regelt den Neuen Wehrdienst als freiwilligen Dienst. Wehrpflichtige gibt es formal nicht. Doch Paragraph 3 Absatz 2 des alten Wehrpflichtgesetzes wurde ins neue Recht übernommen: Männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres müssen beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr eine Genehmigung einholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.

Die Regelung ist nicht vollständig neu. Sie existierte Jahrzehnte, war aber an den Spannungs- oder Verteidigungsfall gebunden. Im neuen Gesetz steht diese Einschränkung nicht mehr explizit. Das bedeutet: Die Genehmigungspflicht gilt formal im normalen Friedensbetrieb. Ein Austauschstudent im Auslandssemester, ein Ingenieur auf Langzeiteinsatz, ein Weltreisender benötigen nach dem Buchstaben des Gesetzes eine Erlaubnis.

Pistorius verspricht Lösung, Juristen zweifeln

Pistorius reagierte schnell. Am 7. April erklärte er: "Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen, alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen dafür auch keine Genehmigung." Das Ministerium kündigte an, noch in dieser Woche eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, die die Genehmigung als automatisch erteilt erklärt.

Die Legal Tribune Online (LTO) analysierte den Ansatz kritisch. Eine Verwaltungsvorschrift entfalte "keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger" und könne daher "nicht eine gesetzlich normierte Genehmigungspflicht suspendieren." Im Streitfall könnte sich ein Behördenmitarbeiter auf Paragraph 7 Absatz 1 Nummer 7 des Passgesetzes berufen, der eine Passversagung erlaubt, wenn gesetzliche Pflichten verletzt werden. Die Verwaltungsvorschrift schützt den Bürger vor Gericht nicht zuverlässig, weil sie nur intern im Behördenapparat wirkt.

LTO empfiehlt zwei rechtlich belastbare Wege: eine ausdrückliche Gesetzesänderung, die den Paragraph suspendiert, oder eine Allgemeinverfügung des Karrierecenters, die mit unmittelbarer Außenwirkung die Genehmigung generell erteilt. Nur dann könnten sich betroffene Männer im Zweifel darauf berufen.

Sahra Wagenknecht (BSW) forderte Pistorius' Rücktritt. Grünen-Verteidigungspolitiker kritisierten, das Gesetz sei "nicht ausreichend durchdacht" und eine Verwaltungsvorschrift sei keine echte Lösung für einen Rechtsstaatsfehler. Euronews berichtete auf Englisch unter dem Titel "New German conscription law: eligible men may now need approval for trips abroad" und löste damit eine internationale Debatte über die Rückkehr wehrrechtlicher Beschränkungen in Europa aus.

Wie dieser Fehler passieren konnte

Das neue Wehrdienstgesetz stand unter politischem Zeitdruck. Pistorius drängte seit 2024 auf eine Modernisierung des Wehrrechts, der Koalitionsvertrag enthielt entsprechende Verpflichtungen. Der Bundesrat verabschiedete das Gesetz Ende 2025. Eine Ausschussdiskussion über den Auslandspaßus hat nach Medienberichten nie stattgefunden. Der sensible Paragraph wurde in seiner neuen, uneingeschränkten Reichweite offenbar erst bemerkt, als Journalisten und Juristen das Gesetz nach Inkrafttreten analysierten.

Das Bundesverteidigungsministerium verwies darauf, die Regelung sei "jahrzehntelanger Rechtsstand" und habe in der Praxis nie Anwendung gefunden. Das ist juristisch formal korrekt, aber politisch problematisch: Die alte Regelung galt explizit nur im Krisenfall. Die neue gilt ohne diesen Vorbehalt. Es ist ein qualitativer Unterschied, ob eine Norm schläft oder ob sie theoretisch jederzeit greift.

Was jetzt passiert

Das Ministerium will die Verwaltungsvorschrift bis Ende der Woche erlassen. Pistorius prüft parallel, ob eine Gesetzesänderung nötig ist. Eine Korrektur des Gesetzestextes müsste den Bundestag passieren, frühestens wäre das im Sommer möglich. Bis dahin gilt formal: Männer zwischen 17 und 45 benötigen für Auslandsaufenthalte über drei Monate eine Genehmigung. Die Genehmigung soll automatisch erteilt werden. Aber das steht nicht im Gesetz, sondern nur in einer Verwaltungsvorschrift, die kein Gericht bindet.

KI-gestützt erstellt

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