45 Cent pro Kilometer: Wer davon wirklich profitieren würde
Der Benzinpreis steigt, Bundeskanzler Friedrich Merz schlägt Entlastung vor, und das Wort Pendlerpauschale macht die Runde. Die Idee klingt simpel: 45 Cent pro Kilometer Arbeitsweg statt bisher 38. Doch was die Maßnahme für wen tatsächlich bringt, hängt von einem Mechanismus ab, den Wirtschaftsministerin Katharina Reiche in ihrer Begründung weglässt. Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzug, kein Direkttransfer. Wer wenig verdient, bekommt wenig. Wer kurz pendelt, bekommt gar nichts.
Wie das Instrument funktioniert, und wo es anfängt zu wirken
Die Pendlerpauschale erlaubt es, Pendelkosten als Werbungskosten von der Steuer abzuziehen. Das klingt nach Entlastung für alle. Der entscheidende Haken: Jedem Arbeitnehmer stehen ohnehin 1.230 Euro Werbungskosten pauschal zu, ohne jeden Nachweis. Die Pendlerpauschale bringt erst dann einen tatsächlichen Zusatznutzen, wenn die eigene Pendelstrecke diesen Betrag übersteigt.
Die Rechnung: Bei 220 Arbeitstagen im Jahr und 38 Cent pro Kilometer ist der Pauschbetrag erst ab einem einfachen Arbeitsweg von rund 15 Kilometern überschritten. Wer weniger als 15 Kilometer zur Arbeit fährt, zahlt durch die Pendlerpauschale keinen Cent weniger Steuern als ohne sie. Mit der angestrebten Erhöhung auf 45 Cent verschiebt sich diese Schwelle sogar leicht nach oben, auf etwa 12,4 Kilometer.
Wie viele Arbeitnehmer betrifft das? Laut Destatis-Mikrozensus pendeln rund 49 Prozent aller Erwerbstätigen weniger als 10 Kilometer zum Arbeitsplatz. Rechnet man die Gruppe zwischen 10 und 15 Kilometern hinzu, fährt nach Schätzungen auf Basis der Destatis-Daten etwa die Hälfte bis knapp zwei Drittel der rund 42 Millionen deutschen Arbeitnehmer nicht weit genug, um über den Pauschbetrag hinauszukommen.
Dazu kommt: Wer so wenig verdient, dass er keine Einkommensteuer zahlt, profitiert von einem Steuerabzug grundsätzlich nicht. Für Teilzeitkräfte, Minijobber oder Geringverdiener unterhalb des Grundfreibetrags von 12.096 Euro im Jahr gibt es zwar die sogenannte Mobilitätsprämie, 14 Prozent der Pauschale, aber nur ab dem 21. Kilometer und nur auf den Teil, der den Grundfreibetrag überschreitet. In der Praxis bleibt die Wirkung minimal.
Der Steuersatz-Effekt: Warum mehr Einkommen mehr Entlastung bedeutet
Auch unter jenen, die von der Pauschale profitieren, ist die Entlastung nicht gleich verteilt. Ein steuerlicher Abzug ist umso wertvoller, je höher der persönliche Grenzsteuersatz ist. Und der steigt mit dem Einkommen.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit 25.000 Euro Jahresbrutto hat einen Grenzsteuersatz von etwa 25 Prozent. Er pendelt 20 Kilometer einfacher Weg, 220 Tage im Jahr. Bei 45 Cent Pauschale zieht er 1.980 Euro ab. Steuerersparnis: 495 Euro im Jahr, also 41 Euro monatlich. Die Erhöhung von 38 auf 45 Cent bringt ihm gegenüber heute knapp 77 Euro mehr pro Jahr.
Ein Arbeitnehmer mit 90.000 Euro Jahresbrutto unterliegt einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Er wohnt im Speckgürtel, 40 Kilometer vom Büro entfernt. Bei 45 Cent Pauschale sind das 3.960 Euro Abzug. Steuerersparnis: 1.663 Euro im Jahr, knapp 139 Euro monatlich. Die Erhöhung auf 45 Cent bringt ihm zusätzliche 258 Euro gegenüber dem Status quo.
Der Geringverdiener bekommt durch die Erhöhung 77 Euro mehr pro Jahr. Der Gutverdiener bekommt 258 Euro mehr. Dabei hat der Gutverdiener keine dreifache Benzinbelastung. DIW-Präsident Marcel Fratzscher bringt den strukturellen Widerspruch auf den Punkt: "Eine Pendlerpauschale subventioniert, möglichst weit vom Arbeitsplatz zu wohnen. Das ist für Steuerzahler teuer und löst das eigentliche Problem nicht."
Wer von 84 Millionen tatsächlich etwas bekommt
Die meisten Debatten über die Pendlerpauschale beginnen bei den falschen Zahlen. Wer sagt, "60 Prozent der Steuerpflichtigen profitieren nicht", lässt die Frage offen: wie viele Menschen in Deutschland ist das eigentlich? Die vollständige Rechnung sieht so aus.
Deutschland hat rund 84 Millionen Einwohner. Davon sind laut Destatis etwa 42,3 Millionen abhängig beschäftigt. Das ist die Gruppe, für die die Pendlerpauschale theoretisch in Betracht kommt. Alle anderen, Kinder, Rentner, Selbstständige, Erwerbslose, scheiden von vornherein aus.
Von diesen 42,3 Millionen Arbeitnehmern pendeln laut Destatis-Mikrozensus fast 50 Prozent weniger als 10 Kilometer zum Arbeitsplatz, und legt man die Schwelle bei 15 Kilometern an, ab der die Pauschale den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überhaupt erst übersteigt, dürften rund 60 bis 63 Prozent der Beschäftigten keine zusätzliche Steuerentlastung erhalten. Das sind etwa 26 Millionen Menschen, für die die Erhöhung irrelevant ist, weil sie schlicht nicht weit genug fahren.
Von den verbleibenden rund 16 Millionen, die weit genug pendeln, zahlen wiederum nicht alle Einkommensteuer. Wer unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr liegt, hat keine Steuerlast, von der etwas abgezogen werden könnte. Wie viele das in dieser Gruppe sind, lässt sich nicht exakt beziffern, aber Teilzeitkräfte und Geringverdiener sind unter Fernpendlern durchaus vertreten.
Das Ergebnis der gestaffelten Rechnung: Von 84 Millionen Menschen in Deutschland profitieren schätzungsweise 12 bis 15 Millionen überhaupt irgendwie von der Pendlerpauschale. Das sind etwa 14 bis 18 Prozent der Gesamtbevölkerung. Und innerhalb dieser Gruppe gilt weiterhin, was die FÖS-Studie zeigt: Über 40 Prozent der gesamten Steuersubvention von 5 bis 6 Milliarden Euro jährlich fließt an das obere Einkommensdrittel. Der überproportionale Vorteil für Gutverdiener mit langen Arbeitswegen und hohem Grenzsteuersatz ist strukturell eingebaut.
Der Zeitpunkt macht das Instrument besonders untauglich
Neben der Verteilungsfrage gibt es ein weiteres Problem: Die Erhöhung der Pendlerpauschale würde per Steuererklärung für das Jahr 2026 wirken, ausgezahlt frühestens im Frühjahr 2027. Wer heute an der Tankstelle 2,20 Euro pro Liter zahlt, wartet mindestens ein Jahr auf seine Rückerstattung. Und die Höhe dieser Rückerstattung hängt, wie gezeigt, stark vom eigenen Einkommen ab.
Die SPD-Fraktion kritisiert genau diesen Punkt und plädiert stattdessen für einen Kraftstoffpreisdeckel nach Luxemburger Modell, der sofort an der Zapfsäule wirkt. Robin Kulpa von der Deutschen Umwelthilfe fordert ein Tempolimit und die Reaktivierung eines günstigen ÖPNV-Tickets, beides mit unmittelbarer Entlastungswirkung.
Die strukturelle Alternative: Mobilitätsgeld
Der Gegenvorschlag, über den Politik und Verbände seit Jahren diskutieren, ist das Mobilitätsgeld. Statt eines Steuerabzugs würde ein fester Betrag pro Pendelkilometer direkt ausgezahlt, unabhängig vom Einkommen. Wer bei 21 Cent je Kilometer und 20 Kilometern einfachem Weg 220 Tage pendelt, erhielte rund 924 Euro pro Jahr. Für den Gutverdiener wäre das weniger als heute. Für den Geringverdiener wäre es deutlich mehr.
Der Bundestag hat 2023 einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Das VCD, der Verkehrsclub Deutschland, und mehrere Wohlfahrtsverbände fordern das Mobilitätsgeld als Dauerregelung. Das ÖKO-Institut hat zusätzlich berechnet, dass eine Abschaffung der Pendlerpauschale 2,4 Millionen Tonnen CO₂ jährlich einsparen würde, weil die Subvention für lange Autopendlerwege entfiele.
Was an Reiches Begründung nicht stimmt
Wirtschaftsministerin Reiche sagt, die Pauschale entlaste "zielgenau die, die auf das Auto angewiesen sind". Das klingt präzise. Es ist es nicht.
Auf das Auto angewiesen sind in Deutschland sehr viele Menschen: Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren. Rentner auf dem Land, die keinen Bus erreichen. Mindestlohnempfänger, die im Supermarkt arbeiten und täglich zehn Kilometer pendeln. Menschen, die für Einkäufe auf das Auto angewiesen sind, weil der nächste Laden 20 Kilometer entfernt liegt. Keiner von ihnen bekommt von dieser Pauschale irgendetwas. Nicht weil sie nicht auf das Auto angewiesen sind, sondern weil die Pendlerpauschale an Bedingungen geknüpft ist, die sie nicht erfüllen: steuerpflichtig, Arbeitnehmer, Arbeitsweg über 15 Kilometer.
Die Pauschale ist nicht für alle, die auf das Auto angewiesen sind. Sie ist für einen kleinen Ausschnitt davon: Arbeitnehmer mit langem Arbeitsweg und ausreichend hohem Einkommen. Das sind, wie gezeigt, schätzungsweise 12 bis 15 Millionen von 84 Millionen Menschen in diesem Land. Und innerhalb dieser Gruppe fließt die Entlastung überproportional nach oben.
Im Koalitionsausschuss, der in den kommenden Wochen tagen soll, wird über den konkreten Beschluss entschieden. Sollte die Erhöhung auf 45 Cent kommen, muss sie als Steuergesetz durch den Bundestag. Wirksamkeit frühestens für das Steuerjahr 2026, Erstattung frühestens 2027. Die 5 bis 6 Milliarden Euro, die das Instrument jährlich kostet, werden dann noch ungleicher verteilt als bisher.