Körperverletzung im Klassenzimmer: 1.283 Fälle 2024, fast doppelt so viele wie 2015
Dass Lehrkräfte an deutschen Schulen immer häufiger Opfer von Gewalt werden, ist kein neues Thema. Neu sind die Zahlen, die jetzt aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 hervorgehen und die das Ausmaß konkret belegen: 1.283 Fälle, in denen Lehrerinnen und Lehrer als Opfer vorsätzlicher einfacher Körperverletzung aktenkundig wurden. Das ist nicht nur ein neuer Höchststand, es ist fast doppelt so viel wie der Wert von 2015. Damals zählte die Polizei bundesweit 268 Fälle schwerer Gewaltkriminalität gegen Lehrkräfte. 2024 waren es 557. Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.
Was die Statistik zählt und was sie nicht zählt
Die PKS erfasst nur Straftaten, bei denen die Tatmotivation in Beziehung zur beruflichen Tätigkeit steht. Verbale Beleidigungen, psychischer Druck oder Drohungen ohne Körperkontakt tauchen in der Körperverletzungsstatistik nicht auf. „Viele Vorfälle, insbesondere verbale und psychische Gewalt, werden nicht erfasst“, sagt Ayla Çelik, Landesvorsitzende der GEW in Nordrhein-Westfalen. Das Dunkelfeld dürfte erheblich größer sein als die registrierten Fälle nahelegen. Das Deutsche Schulbarometer 2025 stützt diesen Befund: 47 Prozent der befragten Lehrkräfte gaben an, dass es an ihrer Schule Probleme mit physischer und psychischer Gewalt gibt.
Der einzige nennenswerte Rückgang in der Zehnjahresentwicklung fiel auf die Jahre 2020 und 2021, als Schulen wegen der Coronapandemie geschlossen oder im Wechselunterricht waren. 2021 lagen die Fallzahlen bei 564. Dass sie danach sofort wieder stiegen und 2024 den bisherigen Höchststand überstiegen, zeigt: Der Rückgang war keine Trendwende, sondern eine Unterbrechung.
Reaktionen: Alarmiert, aber uneinig über Maßnahmen
Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, sprach von alarmierenden Zahlen, die bestätigten, „was viele Lehrkräfte seit Jahren erleben: Gewalt, Bedrohungen und Respektlosigkeit.“ Tomi Neckov, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), fordert drei konkrete Schritte: bundesweit einheitliche Meldeverfahren, damit Vorfälle überhaupt systematisch erfasst werden können; den Ausbau multiprofessioneller Teams mit Schulsozialarbeitern, die präventiv tätig werden; und moderne Alarmsysteme, die in vielen Schulen noch immer fehlen. „Auch ein Amokalarm ist noch nicht überall installiert“, sagte Neckov.
Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich nannte es „höchste Zeit für wirksame Schutzkonzepte“, die auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten sind, verbunden mit einheitlichen Verfahrensstandards für den Umgang mit Übergriffen. In Berlin, wo Schulen verpflichtet sind, Vorfälle zu melden, beteiligte sich im Schuljahr 2024/2025 kein einziges Bundesland flächendeckend an einem vergleichbaren System: 82 Prozent der Berliner Schulen nahmen teil, 53,6 Prozent davon meldeten körperliche Gewalt.
Das geplante Gesetz schützt Lehrkräfte nicht
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Gesetzänderung, die höhere Mindeststrafen für Angriffe auf bestimmte Berufsgruppen vorsieht: Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte sollen bei Übergriffen künftig durch eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs statt bisher drei Monaten besser geschützt werden. Lehrkräfte sind in diesem Entwurf nicht vorgesehen. Damit wiederholt sich ein altes Muster: Wenn politisch über Gewaltschutz gesprochen wird, denkt man an Einsatzkräfte in Uniformen, nicht an Menschen, die täglich in Klassenzimmern stehen.
Was als nächstes kommt
Der Bundestag wird sich mit dem Thema befassen müssen. Die parlamentarische Anfrage der Grünen, aus der die PKS-Auswertung hervorging, ist ein erster Aufschlag. VBE und GEW werden den Druck auf Kultusministerkonferenz und Bundesregierung erhöhen. Offen bleibt, wann Bildungsministerin Katharina Scharrenbach (CDU) konkrete Schutzkonzepte vorlegen will. Auf Landesebene ist Bayern bisher am weitesten: Bayern verpflichtet Schulen seit 2023, Gewaltvorfälle gegen Lehrpersonal zu melden. Ob das zum bundesweiten Standard wird, entscheidet sich in den kommenden Monaten.