Kontrollabbau in Deutschland: Wie Regierungen ihre eigenen Aufseher entmachten
In Deutschland werden gerade mehrere der wichtigsten Instrumente zur Kontrolle staatlichen Handelns gleichzeitig geschwächt. Der Bundesrechnungshof, die oberste unabhängige Finanzkontrolle des Bundes, bekommt erstmals einen amtierenden Koalitionsabgeordneten als Präsidenten und eine ehemalige Bundesministerin als Vizepräsidentin. In Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern arbeiten Landesregierungen daran, Informationsfreiheitsgesetze einzuschränken. Und bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen im Umfang von hundert Milliarden Euro aus dem Sondervermögen fallen zentrale Kontrollpflichten weg. Für die 83 Millionen Menschen in diesem Land bedeutet das: Die Möglichkeiten zu prüfen, was mit ihrem Geld geschieht, schrumpfen.
Das Problem: Drei Kontrollsäulen unter Druck
Das Grundgesetz sieht in Artikel 114 vor, dass der Bundesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes prüft. Seine Mitglieder genießen richterliche Unabhängigkeit. Zwölf Jahre lang hat der scheidende Präsident Kay Scheller diese Unabhängigkeit verteidigt, zuletzt mit deutlichen Worten: Im Haushalt 2026 klaffe eine Lücke von 182 Milliarden Euro, der Bund lebe strukturell über seine Verhältnisse, fast jeder dritte Euro werde auf Kredit finanziert. Scheller forderte ein Sparpaket.
Die Reaktion der Regierung fiel in drei Schritten aus. Erstens: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) kündigte an, dem Rechnungshof eine komplette Prüfungsabteilung zu streichen. Zweitens: Am 5. März 2026 wählte der Bundestag die ehemalige Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) mit 383 Stimmen zur neuen Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs. Geywitz hatte bis 2025 selbst dem Bundeskabinett angehört, dessen Ausgaben sie nun kontrollieren soll. Drittens: Als Nachfolger für den Ende Mai ausscheidenden Scheller nominierte Unionsfraktionschef Jens Spahn den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling, seit 2018 Justiziar der Unionsfraktion. Hevelings Wahl im Bundestag ist für Anfang Mai vorgesehen.
Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik hatte eine Koalition beide Spitzenpositionen des Bundesrechnungshofs mit eigenen Politikern besetzt. Nie zuvor war ein amtierender Abgeordneter zum Präsidenten der Institution ernannt worden, die genau die Ausgaben kontrolliert, über die er zuvor selbst mitentschieden hat.
Hintergrund: Warum gerade jetzt?
Die Schwächung der Kontrollinstanzen folgt einem Muster, das sich seit 2025 verschärft hat. Mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr und den Energiepreisentlastungspaketen hat der Bund historisch hohe Ausgabenprogramme aufgelegt. Je mehr Geld fließt, desto größer wird der Anreiz, die Kontrolle über dieses Geld zu lockern.
Das zeigt sich besonders deutlich beim Vergaberecht. Am 15. Januar 2026 beschloss der Bundestag das Bundeswehrplanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz. Das Gesetz hebt den Schwellenwert für freihändige Vergaben auf 50.000 Euro an, reduziert Dokumentationspflichten und verkürzt Prüfverfahren. Es gilt bis Ende 2035. Transparency International Deutschland warnte im Februar 2026: Unter dem Schlagwort Bürokratieabbau würden zentrale Kontrollmechanismen gegen Korruption abgebaut. Alexandra Herzog, Vorsitzende von Transparency International Deutschland, sagte: Gerade angesichts der in den vergangenen Jahren bewilligten Sondervermögen brauche es mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht, nicht weniger.
Der Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International zeigt, dass Deutschland in einem Zehnjahres-Vergleich vier Punkte verloren hat. Auch die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) rügte Deutschland wiederholt. Die Umsetzung der Antikorruptionsmaßnahmen sei insgesamt unbefriedigend, urteilte die GRECO: Der Bundestag habe lediglich drei von acht Empfehlungen aus dem Evaluierungsbericht von 2014 umgesetzt.
Analyse: Wer profitiert, wer verliert
Parallel zur Schwächung des Rechnungshofs schränken vier Bundesländer die Informationsfreiheit ein. In Berlin verabschiedete die Koalition aus CDU und SPD im März 2026 trotz massiver Proteste von 38 Organisationen eine Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Gesetz führt zehn neue Ausnahmetatbestände ein, darunter für kritische Infrastruktur, Telekommunikation, Energie, Verkehr und Kultur. Berlins Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Ausnahmen selbst unter Berücksichtigung neuer Bedrohungslagen nicht erforderlich seien.
Der Zeitpunkt ist aufschlussreich: Erst wenige Wochen zuvor hatte die Transparenzplattform FragDenStaat unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz tausende Seiten interner Dokumente zur Berliner CDU-Fördergeldaffäre veröffentlicht. In dem Fall geht es um zehn Millionen Euro jährlich an Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus, die laut Antikorruptionsbeauftragter der Kulturverwaltung ohne inhaltliche Prüfung und gegen die Bedenken der Fachreferate nach parteipolitischen Interessen verteilt wurden. Die CDU-Abgeordneten Dirk Stettner und Christian Goiny sollen per WhatsApp-Nachrichten Druck auf die Kultursenatoren Jö Chialo und seine Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson ausgeübt haben, bestimmte Projekte zu fördern. Die Antikorruptionsbeauftragte kam zu dem Ergebnis, dass der Verzicht auf eine inhaltliche Prüfung ein erhebliches Risiko für Korruption und Misswirtschaft darstelle. Ein Untersuchungsausschuss tagt seit Januar 2026.
Doch statt aus der Affäre Konsequenzen für mehr Transparenz zu ziehen, verabschiedete dieselbe CDU-SPD-Koalition ein Gesetz, das genau die Auskunftsrechte beschneidet, die den Skandal überhaupt erst ans Licht gebracht hatten. Im Koalitionsvertrag hatten beide Parteien noch versprochen, die Informationspflichten der Behörden auszuweiten und ein modernes Transparenzgesetz einzuführen.
In Schleswig-Holstein plant die schwarz-grüne Landesregierung, Sparkassen, Kreditinstitute, Kammern und Berufsverbände von der Transparenzpflicht auszunehmen. Der Verfassungsschutz soll künftig vollständig im Geheimen arbeiten dürfen. Auch in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern liegen Gesetzentwürfe vor, die die Auskunftsrechte der Bürger einschränken.
Der Verfassungsblog analysierte die Berliner Novelle als Beispiel für einen Vorgang, den die Politikwissenschaft als Versicherheitlichung bezeichnet: Sicherheitsinteressen werden herangezogen, um Freiheitsrechte, demokratische Kontrolle und Rechtsstaatlichkeit einzuschränken. Die Begründung des Berliner Senats verwies auf einen Anschlag auf die Stromversorgung im Januar 2026. Doch die beschädigte Kabelbrücke war unzureichend gesichert und öffentlich sichtbar. Ein Zusammenhang zwischen dem Anschlag und dem Informationsfreiheitsgesetz bestand nicht.
Betroffene: Was das für die Bürger bedeutet
Die Kombination aus personeller Besetzung des Rechnungshofs, Beschneidung der Informationsfreiheit und Lockerung der Vergabekontrolle betrifft jeden Steuerzahler. Der Bundeshaushalt 2026 umfasst rund 525 Milliarden Euro. Das Sondervermögen für die Bundeswehr beträgt 100 Milliarden Euro. Die Energiepreisentlastungspakete belaufen sich auf weitere Milliarden. Wer prüft, ob dieses Geld sinnvoll ausgegeben wird, wenn die Prüfer von der Regierung handverlesen sind und ihnen gleichzeitig Personal gestrichen wird?
Für Journalisten, Nichtregierungsorganisationen und engagierte Bürger wird der Zugang zu staatlichen Informationen schwieriger. In Berlin können Behörden Anfragen künftig mit Verweis auf kritische Infrastruktur ablehnen, wobei der Begriff so breit gefasst ist, dass er Verträge, Ausgaben und Vergabeentscheidungen in zahlreichen Bereichen erfasst. Die Berliner Fördergeldaffäre zeigt, wozu Informationsfreiheit dient: Ohne die von FragDenStaat beschafften Dokumente wäre die parteipolitische Vergabe von Millionen an Steuergeldern vermutlich nie öffentlich geworden.
Im internationalen Vergleich fällt Deutschland bei der Transparenz zurück. Länder wie Schweden, Finnland und Estland haben weitreichende Transparenzgesetze, die den Zugang zu Verwaltungsdokumenten als Grundrecht garantieren. Schwedens Öffentlichkeitsprinzip reicht bis ins Jahr 1766 zurück. In Deutschland besitzt Bayern als einziges Flächenland überhaupt kein Informationsfreiheitsgesetz.
Lösungsansätze: Was gefordert wird
Verschiedene Akteure haben konkrete Gegenmaßnahmen vorgeschlagen. Die GRECO des Europarats fordert seit Jahren strengere Regeln gegen Interessenkonflikte und mehr Transparenz auf Regierungsebene. Abgeordnetenwatch verlangt eine Reform des Lobbyregisters mit echten Sanktionen bei Verstößen. FragDenStaat und 38 weitere Organisationen fordern, die Berliner IFG-Novelle zurückzunehmen und stattdessen ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einzuführen, bei dem Behörden zentrale Dokumente von sich aus veröffentlichen müssen.
Für den Bundesrechnungshof schlagen Juristen und Oppositionsparteien vor, die Besetzung der Leitungspositionen stärker an fachliche Qualifikation zu binden und eine Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder einzuführen. Geywitz fehlt nach öffentlicher Kritik die Befähigung zum Richteramt, die für Mitglieder des Rechnungshofs üblicherweise vorausgesetzt wird.
Die Grünen im Bundestag forderten, keine Stellen beim Bundesrechnungshof zu streichen. Der Bundesrechnungshof selbst hat in seinen Berichten wiederholt darauf hingewiesen, dass jährlich sieben Milliarden Euro durch ineffiziente oder klimaschädliche Subventionen verloren gehen.
Ausblick: Was als Nächstes passiert
Im Mai 2026 stehen zwei Entscheidungen an. Anfang Mai wählt der Bundestag über die Ernennung Ansgar Hevelings zum Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Ende Mai scheidet Kay Scheller aus dem Amt. Ab diesem Zeitpunkt werden beide Spitzenpositionen der obersten Finanzkontrolle von Koalitionspolitikern besetzt sein.
In Berlin tagt der Untersuchungsausschuss zur Fördergeldaffäre weiter. Sein Bericht wird für den Sommer erwartet. Die eingeschränkte IFG-Novelle ist seit März in Kraft. In Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern laufen die Gesetzgebungsverfahren zur Einschränkung der Informationsfreiheit weiter.
Der nächste GRECO-Evaluierungsbericht zu Deutschland steht für Herbst 2026 an. Ob er bei einem Bundesrechnungshof mit Koalitionspolitikern an der Spitze und eingeschränkten Informationsfreiheitsgesetzen in vier Bundesländern zu einem positiveren Urteil kommt als die bisherigen Berichte, darf bezweifelt werden.